RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WechselG Art11;
WechselG Art14;

Rechtssatz

Es entspricht kaufmännischer Gepflogenheit, Zweifel an der Richtigkeit und Einbringlichkeit einer Wechselforderung bei der Weitergabe des Wechsels durch einen frei vereinbarten Abschlag von der Wechselsumme zu berücksichtigen. (Hinweis auf E 14. April 1978, 1872/76)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X06

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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