RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0119

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §1 Abs1 Z1;
DevG §3 Z5;
WechselG Art11;
WechselG Art14;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Wechsel Zahlungsmittel iSd § 1 Abs 1 Z 1 DevG sind, hindert die Anwendung des § 3 Z 5 DevG nicht. Indossiert ein inländischer Wechselgläubiger einen auf Schilling lautenden, von einem Inländer angenommenen Wechsel an einen Ausländer, so verfügt er damit über eine Forderung in

inländischer Währung gegenüber einem Inländer zugunsten eines Ausländers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170119.X08

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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