Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 25 Abs 1 und 3 iVm § 8 Abs 1 WaffG die Waffenbesitzkarte entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, es sei der Bezirkshaupmannschaft Wien-Umgebung (BH) bzw Beamten des Gendarmeriepostens Gablitz trotz behördlicher Aufforderung nicht möglich gewesen, zumindest bei einer der Waffen des Beschwerdeführers (eine Faustfeuerwaffe einer näher bezeichneten Marke) die Form der Verwahrung... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25 Abs1;WaffG 1996 §25 Abs3;WaffG 1996 §37 Abs1;WaffG 1996 §38 Abs2;WaffG 1996 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zwar rechtfertigt unbefugter Besitz von Waffen allein (hier: Verbringung der Waffe ohne eine Erlaubnis gemäß § 37 Abs. 1 Waffengesetz bzw. ohne Bewilligung gemäß § 38 Abs. 2 Waffengesetz nach Italien) mangels ausdrücklicher Anordnung des Gesetzes noch nicht... mehr lesen...
Der am 10. April 1981 geborene Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1995/96 die dritte Klasse eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Wien. Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer über Antrag der Schulkonferenz vom weiteren Besuch dieser Schule gemäß § 49 Abs. 1 und 6 SchUG ausgeschlossen. Begründend wurde dargelegt, der Beschwerdeführer habe Mitte Jänner 1996 eine Luftdruckpistole tschechischer Bauart ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs2;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe in das Schulgebäude ist - ungeachtet der Frage des vom Schüler ausgehenden Gefahrenpotentials - als grober Verstoß gegen das Einordnungsgebot des § 43 Abs 1 SchUG aufzufassen und kann... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §43 Abs1;SchUG 1986 §47;SchUG 1986 §49 Abs1;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §30 Abs1 Z3;WaffG 1986 §30 Abs1 Z5;WaffG 1986 §37 Abs1 Z1;WaffG 1986 §5 Abs1 Z2;WaffG 1986 §5;
Rechtssatz: Das Mitführen einer Waffe iSd waffenrechtlichen Vorschriften in der Schule stellt jedenfalls eine Pflichtverletzung dar und bietet Anlass zur Anwe... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §37 Abs1;WaffG 1986 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, wann Sachverhaltselemente die Annahme rechtfertigen, dass eine Waffe "geführt" wird (hier: Mitführen im Auto). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010158.X01 Im RIS seit 30.08.2006 mehr lesen...