1.1. Der Y AG und der Z AG wurde mit den angefochtenen Bescheiden (jeweils) vom 30. März 2002, die nach Erhebung einer Vorstellung gegen zuvor erlassene Mandatsbescheide ergingen, als Vorauszahlung für das Geschäftsjahr 2002 gemäß § 26 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, in Verbindung mit § 69a BWG an "Kosten der Bankenaufsicht" ein Betrag in der Höhe von EUR 1,040.227,25 beziehungsweise von EUR 552.433,53 vorgeschrieben. 1.2. Beide Gesellschafte... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: BWG 1993 §69a;EG-Abk Art234;EG-Abk Art87;EG-Abk Art88; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Im vorliegenden Verfahren, in dem es um die Beitragspflicht der beschwerdeführenden Partei nach § 69a BWG geht, ist die Frage der Auswirkungen der Berechnung des Beit... mehr lesen...
Index: 3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §69a;FMABG 2001 §19;FMABG 2001 §26 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Die Aufteilung der Kosten der Bankenaufsicht auf die einzelnen Kostenpflichtigen erfolgt - und zwar auch schon für Vorauszahlungen für ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7;BWG 1993 §69a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof kam in seinem Erkenntnis vom 9. September 2002, B 891/02 und B 892/02, zu dem Ergebnis, dass das Eigenmittelerfordernis unter dem Gesichtspunkt de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7;BWG 1993 §69a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Die gesetzlich vorgesehene Kostenaufteilung führt zu einer sachgerechten Aufteilung der Aufsichtskosten (soweit sie nicht durch andere Mittel gedeckt sind). Es hat grundsätz... mehr lesen...
Index: E1EE6J37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E087 EG Art87;11997E088 EG Art88;61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;61998CJ0390 Banks VORAB;BWG 1993 §69a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Wenn nach der Rechtsprechung des EuGH im Falle der Erhebung einer Abgabe, die nicht... mehr lesen...