RS Vwgh 2006/5/29 2002/17/0337

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Veröffentlicht am 29.05.2006
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Index

3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §69a;
FMABG 2001 §19;
FMABG 2001 §26 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338

Rechtssatz

Die Aufteilung der Kosten der Bankenaufsicht auf die einzelnen Kostenpflichtigen erfolgt - und zwar auch schon für Vorauszahlungen für 2002 und 2003 nach § 26 Abs. 1 FMABG - grundsätzlich nach den Eigenmittelerfordernissen, wie sie sich aus den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG), BGBl. Nr. 532/1993, ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002170337.X02

Im RIS seit

08.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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