Norm: BWG §31BWG §32
Rechtssatz: Sowohl der materiell Berechtigte als auch die Personen, die das Sparbuch unter Nennung des Losungswortes vorlegen, haben gegen die Bank - nach Identifizierung ihrer Identität - einen direkten vertraglichen Anspruch auf Auszahlung. Entscheidungstexte 4 Ob 209/19t Entscheidungstext OGH 28.01.2020 4 Ob 209/19t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §427ABGB §943BWG §31BWG §32BWG §40
Rechtssatz: Die Identifizierungspflicht nach dem BWG spielt für die Beurteilung der Frage, ob die Schenkung eines Sparbuches wirksam zustandegekommen ist, keine Rolle. Entscheidungstexte 8 Ob 22/07d Entscheidungstext OGH 21.05.2007 8 Ob 22/07d Beisatz: Ungeachtet der Identifizierungsvorschriften des BWG wird daher ein mit Losungswort v... mehr lesen...
Norm: BWG §31
Rechtssatz: Wird von einem Vertreter der Bank im Auftrag des Kunden ein Sparbuch angelegt, die Gutbuchung der Spareinlage veranlasst und die Sparurkunde an den Kunden ausgefolgt, kommt das Spareinlagengeschäft wirksam zustande. Entscheidungstexte 6 Ob 244/00a Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 244/00a 7 Ob 128/04f ... mehr lesen...
Norm: BWG §31BWG §32
Rechtssatz: Spareinlagen werden, wenn sie in Inhabersparurkunden verbrieft sind, durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. Zu einem auf Eigentumsbeschaffung gerichteten Titel muß eine Übergabe der Sparurkunde hinzutreten. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7... mehr lesen...
Norm: BWG §31BWG §32
Rechtssatz: Bei Inhabersparurkunden kann sich als Gläubiger nur deren Präsentant ausweisen. Daher ist auch eine Auskunftserteilung an die Vorlage der Urkunde gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 610/95 Veröff: SZ 69/119 8 Ob 120/20k Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §905 IIABWG §31BWG §32KWG 1979 §18
Rechtssatz: Beim Abhebungsvorgang eines Geldbetrages auf Grund eines zur Vorweisung überreichten Sparbuches in den Räumlichkeiten eines Bankinstitutes handelt es sich um eine Holschuld, bei welcher Bereithaltung zur Abholung genügen muß. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff... mehr lesen...
Norm: BWG §31KWG 1979 §19
Rechtssatz: Aus dem Charakter des Spareinlagevertrages ergibt sich, daß der Einleger eines Sparbuches gegen das Bankinstitut einen obligatorischen Rückforderungsanspruch hat. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff: SZ 69/65 10 Ob 2335/96x Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §1393 Satz2 DABGB §1393 Satz3 DKWG 1979 §18BWG §31BWG §32 Abs4
Rechtssatz: Inhaberpapiere erfordern vom Inhaber keinen Nachweis seiner materiellen Berechtigung aus dem Papier. Die Unterscheidung der Wertpapiere danach, ob der Papierinhaber den Nachweis seiner materiellen Berechtigung zu erbringen hat, lässt bei Ausklammerung der Orderpapiere keinen Mischtyp zu: Entweder ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann han... mehr lesen...