Norm: VOG §12
Rechtssatz: Der Forderungsübergang tritt grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Erbringung der Hilfeleistungen durch das Bundessozialamt an das Opfer und nicht bereits im Schädigungszeitpunkt ein. Entscheidungstexte 6 Ob 287/01a Entscheidungstext OGH 11.07.2002 6 Ob 287/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: VOG §12ZPO §281a
Rechtssatz: Die für das Bestehen der Schadenersatzansprüche des "Verbrechensopfers" relevanten Tatsachen sind beweisbedürftig und es können die Beweisergebnisse des Strafverfahrens lediglich unter den Voraussetzungen des § 281 a ZPO berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 527/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 5 Ob 527/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396VOG §1 Abs2VOG §12
Rechtssatz: Vom Leistungsanspruch des Geschädigten gemäß § 1 Abs 2 VOG gegenüber dem Bund ist aber der im § 12 VOG normierte Übergang von Ersatzansprüchen zu unterscheiden. Nach dieser Bestimmung geht der Anspruch des aus einem solchen Verbrechens Geschädigten, dem Leistungen nach diesem Gesetz erbracht werden, auf Ersatz des ihm durch die Handlung im Sinne des § 1 Abs 2 leg cit erwachsenen Schadens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte tötete Wilma A*** am 14. Mai 1982 in Buchkirchen bei Wels unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes durch zahlreiche Messerstiche. Das Geschwornengericht beim Kreisgericht Wels ordnete deshalb mit Urteil vom 4. Mai 1983 gemäß § 21 Abs. 1 StGB seine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Wilma A*** war die Mutter der am 29. Dezember 1979 geborene Simone O***, geborene A***; unehelicher... mehr lesen...
Norm: VOG §1VOG §12
Rechtssatz: § 1 Abs 3 VOG sieht keinen von § 1 Abs 2 Z 1 VOG gesonderten Anspruchsgrund vor, sondern soll nur verdeutlichen, daß die im § 1 Abs 2 Z 1 VOG umschriebene, mit Strafe bedrohte Handlung auch dann alle in diesem Gesetz angeordneten Rechtsfolgen auslösen soll, wenn der Täter wegen Vorliegens der im § 1 Abs 3 VOG ausgezählten
Gründe: nicht verfolgt oder bestraft werden kann. Das gilt auch, wenn der Täter zurechnungs... mehr lesen...
Die klagende Republik Österreich begehrt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 75 266 S samt Anhang sowie die Feststellung des Rechtes auf Ersatz aller Aufwendungen, welche die klagende Partei nach dem BG 9. 7. 1972, BGBl. 288 (VOG), aus Anlaß der am 25. 11. 1977 vom Beklagten an Erika B verübten Körperverletzung zu erbringen hat, soweit diese Leistungen in den Schadenersatzansprüchen der Erika B gegen den Beklagten ohne den gesetzlichen Forderungsübergang Deckung finden. Der B... mehr lesen...
Norm: VOG §1VOG §12
Rechtssatz: Wer im Zustand voller Berauschung (§ 287 StGB) eine fahrlässige Körperverletzung begeht, handelt vorsätzlich weil er mit Mißhandlungsvorsatz (§ 83 Abs 2 StGB) gehandelt hat, mag er auch die körperliche Verletzung fahrlässig herbeigeführt haben. Ein solcher Fall ist, § 1 Abs 2 Z 1 VOG (und nicht § 1 Abs 3 Z 1 VOG) zu unterstellen, bei dem die Voraussetzungen für den Forderungsübergang nach § 12 VOG vorliegen. ... mehr lesen...