RS OGH 1982/11/9 4Ob554/82

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Veröffentlicht am 09.11.1982
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Norm

VOG §1
VOG §12

Rechtssatz

Wer im Zustand voller Berauschung (§ 287 StGB) eine fahrlässige Körperverletzung begeht, handelt vorsätzlich weil er mit Mißhandlungsvorsatz (§ 83 Abs 2 StGB) gehandelt hat, mag er auch die körperliche Verletzung fahrlässig herbeigeführt haben. Ein solcher Fall ist, § 1 Abs 2 Z 1 VOG (und nicht § 1 Abs 3 Z 1 VOG) zu unterstellen, bei dem die Voraussetzungen für den Forderungsübergang nach § 12 VOG vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080085

Dokumentnummer

JJR_19821109_OGH0002_0040OB00554_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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