Norm
VOG §1Rechtssatz
Wer im Zustand voller Berauschung (§ 287 StGB) eine fahrlässige Körperverletzung begeht, handelt vorsätzlich weil er mit Mißhandlungsvorsatz (§ 83 Abs 2 StGB) gehandelt hat, mag er auch die körperliche Verletzung fahrlässig herbeigeführt haben. Ein solcher Fall ist, § 1 Abs 2 Z 1 VOG (und nicht § 1 Abs 3 Z 1 VOG) zu unterstellen, bei dem die Voraussetzungen für den Forderungsübergang nach § 12 VOG vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080085Dokumentnummer
JJR_19821109_OGH0002_0040OB00554_8200000_001