I. 1. In der Beschwerde vom 25. Februar 2008, einschließlich des Schriftsatzes der Mängelbehebung, behauptet der Beschwerdeführer durch seine zwangsweise Verbringung in die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Graz am 08. Jänner 2008 und seine Verbringung am 09. Jänner 2008 in die Psychiatrie der Universitätsklinik Graz durch eine Polizeiärztin der Bundespolizeidirektion Graz, sowie seine Anhaltung und Zwangsbehandlung bis 14. Jänner 2008, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rettungsfahrer, der einen Jugendlichen auf Betreiben einer Privatperson in ein Landeskrankenhaus bringt, setzt auch dann keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wenn er dem Jugendlichen mitteilt, im Falle seines Nichtmitkommens den "Polizeiarzt" einzuschalten. Es fehlt hiebei an der Unmittelbarkeit der Befehlsgewalt, da eine alleinige verbale Drohung, die Polizei hinzuzuziehen, einen Rettungsfahrer nicht zu einem verlängerten Arm der Behö... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
1. Mit Schriftsatz vom 26.8.2003, zur Post gegeben am selben Tage und sohin rechtzeitig, erhob die Einschreiterin durch ihre rechtsfreundliche Vertreterin Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG, worin sie zum Sachverhalt vorbringt: ?Die BF war die Ehegattin des Cheibani W und lebte in aufrechter Ehe mit diesem an der Adresse der Beschwerdeführerin. Cheibani W stand nie in psychiatrischer Behandlung. Es lag keine nach außen zu Tage tretende psychische Erkrankung vor. Er war ca. 1,80 m gro... mehr lesen...
Rechtssatz: Da das Verfahren gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG eine Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Justiz (im materiellen Sinne) notwendig voraussetzt, muß das Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne des § 49 AVG auf dem nach Art 6 EMRK unerläßlichen Kern beschränkt bleiben; sonst würde es der Willkür der Exekutivorgane anheim gestellt, ein solches Verfahren zu vereiteln. Es ist daher nicht nur zulässig, sondern geboten, eine rechtswidrige Aussageverweigerung ihrer Beamten zum Nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die auf Art 2 EMRK gestützte Beschwerdelegitimation der Ehegattin des Verstorbenen genügt die (schlüssige) Behauptung, die Fixierung ihres Ehegatten am Boden sei in der konkret angewendeten Art und Weise, ohne zwingende Notwendigkeit, für diesen lebensgefährlich gewesen. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Rechtssatz: Das Wissen darum, dass die massive Behinderung der Brustkorb- und Zwerchfellatmung, wenn jemand massiv zu Boden gedrückt wird, zu dessen Tod führen kann, ist kein medizinisches Spezialwissen, sondern Allgemeingut. Schlagworte lagebedingter Erstickungstod, positional asphyxia, sudden restraint death mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelungen des §9 Abs1 und §9 Abs2 UbG unterscheiden sich im Zusammenhang mit der Art und Weise der Überstellung in einem wesentlichen Punkt: Nach §9 Abs1 UbG haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die betroffene Person in eine Anstalt zu bringen oder dies zu veranlassen, wobei die Entscheidung zwischen diesen beiden Möglichkeiten im Einzelfall unter Bedachtnahme auf den §9 Abs3 UbG zu treffen sein wird. Nach §9 Abs2 UbG (Gefahr im Verzug) hingegen haben Org... mehr lesen...
Begründung: 1. Beschwerdevorbringen Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die belangte Behörde am 18.4.1996 um ca 13:30 Uhr im Wohnhaus P-Straße, Wien, erhebt der Beschwerdeführer innerhalb offener Frist wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und von einfachgesetzlichen Rechten Beschwerde an den UVS des Landes Wien. I. Sachverhalt 1. Vorgeschichte a) Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn eine betroffene Person lediglich durch Sanitäter - ohne Begleitung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes - in eine Anstalt transportiert wird. Auch die durch Gendarmeriebeamte erfolgte Übergabe der Schlüssel für die Handschellen an die Sanitäter war nicht rechtswidrig. Einerseits war dadurch nämlich gewährleistet, daß die unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr gebotene Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin aufr... mehr lesen...
I. 1. Nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 16.9.1993 und 22.2.1994, wobei die Zeugen/Zeuginnen Ch K, B D, Revierinspektor G B, Revierinspektor H B und Dr. H J L einvernommen wurden, als auch unter Heranziehung des Verwaltungsstrafaktes der belangten Behörde, GZ.: Pst 665/Z/93, sowie unter Zugrundelegung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, erstellt von Dr. Egon Skalka, gerichtlich beeideter Sachverständiger, wird nachfolgender Sachverhalt der Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist nach Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG für die Beschwerde (Niederdrücken des Beschwerdeführers, Injektion eines Medikamentes und Einweisung in ein Krankenhaus) zuständig, da der einweisende Distriktsarzt und die niederdrückenden Gendarmeriebeamten als Hilfsorgane der Bezirkshauptmannschaft handelten. Als Ausübung solcher unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt stellt sich der gesamte Vorgang der Unterbringung ohne Verlangen vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem UbG obliegt dem Gericht (nur) die Prüfung der Frage der Zulässigkeit der (weiteren) Anhaltung einer Person ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme bzw. Unterbringung in einer Anstalt; der davor liegende Zeitraum der Verbringung dieser Person in die Anstalt ist daher grundsätzlich einer Maßnahmenbeschwerde an den UVS zugänglich. Betreten der Wohnung der Beschwerdeführerin gegen deren Willen sowie deren anschließende Verbringung in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstal... mehr lesen...