Norm: UbG §4 Abs2UbG §10UbG §11
Rechtssatz: Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ. Entscheidungstexte 1 Ob 153/20m Entscheidungstext OGH 24.09.2020 1 Ob 153/20m Beisatz: Entscheidungsträger und damit Organ des Bundes ist der Abteilu... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 2. 1960 geborene Kurt G***** wurde am 22. 6. 2006 ohne sein Verlangen im Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer untergebracht. Noch vor einer gerichtlichen Erstanhörung wurde die Unterbringung am 26. 6. 2006 aufgehoben. Danach wurde der Patient mit seinem Einverständnis noch bis 27. 7. 2006 in der Klinik weiterbehandelt. Am 26. 7. 2006 beantragte die Patientenanwältin namens des Behandelten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung vom 22. 6. bis... mehr lesen...
Begründung: Maria R***** kam in den Abendstunden des 7.10.1997 in Begleitung ihrer Tochter in die als geschlossene Abteilung geführte Akutstation A der Landesnervenklinik S*****. Die Fachärztin Dr. Ingrid H***** überwies sie an die Geriatrie; Maria R***** wurde dort aber nicht aufgenommen, weil die diensthabende Ärztin der Auffassung war, daß Maria R***** fixiert werden müsse. Die Ärztin schickte Maria R***** auf die Akutstation A zurück. Dort verfügte Dr. Ingrid H*****, daß sic... mehr lesen...
Norm: UbG §10
Rechtssatz: Die Regelung des Verfahrens zur Aufnahme soll eine Fehlbeurteilung der Aufnahmevoraussetzungen und damit eine ungerechtfertigte Aufnahme nach Möglichkeit vermeiden. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die Aufnahmeuntersuchung "innerhalb einer der Bedeutung und Dringlichkeit der Sache angemessenen Frist vorgenommen" wird. Entscheidungstexte 4 Ob 192/98h Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UbG §10
Rechtssatz: Der Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten fachärztlichen Untersuchung ist noch angemessen, wenn der 1. Arzt vor 22:00 Uhr untersucht, die Patientin sich widerspruchslos zu Bett bringen läßt und während der Nacht nur insofern einer Beschränkung unterworfen ist, als sie die Station nicht hätte verlassen können, wenn sie dies gewollt hätte und der 2. Arzt sie am Morgen des nächsten Tages untersucht. ... mehr lesen...
Begründung: Maria R***** kam in den Abendstunden des 7.10.1997 in Begleitung ihrer Tochter in die als geschlossene Abteilung geführte Akutstation A der Landesnervenklinik S*****. Die Fachärztin Dr. Ingrid H***** überwies sie an die Geriatrie; Maria R***** wurde dort aber nicht aufgenommen, weil die diensthabende Ärztin der Auffassung war, daß Maria R***** fixiert werden müsse. Die Ärztin schickte Maria R***** auf die Akutstation A zurück. Dort verfügte Dr. Ingrid H*****, daß sic... mehr lesen...
Norm: UbG §1UbG §2UbG §10UbG §35 ff
Rechtssatz: Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (§ 10 UbG) zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 25/97h Entscheidungstext OGH 13.02.1997 2 Ob 25/97h 4 Ob 17/98y ... mehr lesen...