Norm
UbG §10Rechtssatz
Der Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten fachärztlichen Untersuchung ist noch angemessen, wenn der 1. Arzt vor 22:00 Uhr untersucht, die Patientin sich widerspruchslos zu Bett bringen läßt und während der Nacht nur insofern einer Beschränkung unterworfen ist, als sie die Station nicht hätte verlassen können, wenn sie dies gewollt hätte und der 2. Arzt sie am Morgen des nächsten Tages untersucht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
erster Arzt, zweiter Arzt, erste Arzt, zweite ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110378Dokumentnummer
JJR_19980714_OGH0002_0040OB00192_98H0000_002