Norm
UbG §4 Abs2Rechtssatz
Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133300Im RIS seit
25.11.2020Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020