Norm: RStDG §54RStDG §55RStDG §88RStDG §92RStDG §209 Z4 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Maßstab für die Gesamtbeurteilung sind die objektiv erbrachten Leistungen. Daher ist es für die Beurteilung der Leistung der Richterin oder des Richters nicht von Bedeutung, ob diese oder dieser in Zeiträumen, in denen er... mehr lesen...
Norm: RStDG §54RStDG §55RStDG §88RStDG §92RStDG §209 Z4 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Das Abstellen einer Dienstbeurteilung allein auf die zahlenmäßige Relation der von der einzelnen Richterin oder dem einzelnen Richter getroffenen Erledigungen zum zahlenmäßigen Durchschnitt der Erledigungen aller Richteri... mehr lesen...
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Rechtssatz: Die Gesamtbeurteilung nach § 54 Abs. 3 RStDG beruht zwar auf den in § 54 Abs. 1 RStDG als für die Dienstbeschreibung maßgebend genannten Kriterien, die Gewichtung dieser Kriterien jedoch nach den Umständen im Einzelfall v... mehr lesen...
Norm: RStDG §54RStDG §55RStDG §88RStDG §92RStDG §209 Z4 Schlagworte Leistungsfeststellung, Dienstbeschreibung, Dienstbeurteilung, Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“, Richter, Erledigungen, Dienstgericht
Rechtssatz: Die Erledigung von 13 bis 19 einfachen Rechtssachen mit einem äußerst geringen Schwierigkeitsgrad im Jahr, jeweils mit durchschnittlich drei Seiten Begründungstext je Entscheidung, bei gleichzeitiger Nichterledigung anhän... mehr lesen...