Die Beschwerdeführerin stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz. Sie wurde bis 6. Jänner 2002 im Amt für Jugend und Familie des Magistrates Graz als Kindergartenpädagogin verwendet und nahm ab 7. Jänner 2002 (bis einschließlich 27. September 2003) - nach der Aktenlage und dem Beschwerdevorbringen unstrittig - Karenzurlaub in Anspruch, nachdem sie am 28. September 2001 ein Kind geboren hatte. ... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete SteiermarkL24006 Gemeindebedienstete Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: DGO Graz 1957 §41b Abs3 idF 1994/017;KBGG 2001 §10 impl;KBGG 2001 §9 Abs1 Z1 impl;KBGG/Beamten Landeshauptstadt Graz 1957 §10;KBGG/Beamten Landeshauptstadt Graz 1957 §9 Abs1 Z1;KBGG/Stmk 1974 §10 impl;KBGG/Stmk 1974 §9 Abs1 Z1 impl;KUG 1974 §14 idF 1995/522;KUG 1974 §3... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 2 AlVG in Verbindung mit den §§ 33 und 36 AlVG sowie § 6 NH-VO den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum vom 10. November 2003 bis 31. Dezember 2003 von EUR 21,77 täglich auf EUR 7,47 täglich, im Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. März 2004 von EUR 21,97 täglich auf EUR 7,71 täglich, im Zeitraum vom 1. Mai 2004 bis 31. Augus... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;KBGG 2001 §2 Abs1;KBGG 2001 §8 Abs1 Z1;KBGG 2001 §9 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Es kann weder auf Grund der Gestaltung des Antragsformulars noch auf Grund der Rechtslage davon die Rede sein, dass eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einer steuerfreien Sozia... mehr lesen...