IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.04.2022, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der StVO und eine Übertretung nach dem FSG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Hengl über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 26.11.2020, ***, betreffend zwei Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird hinsichtlich beider Spruchpunkte als unbegründet abgewiesen. 2. Spruchpunkt 1. des bekämpft... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Hengl über die Beschwerden des AA, Adresse 1, **** Z, gegen ? das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 12.8.2021, ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr, sowie ? den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.9.2021, ***, wegen Entziehung der Lenkberechtigung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: A) ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerden des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y , gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.01.2018, Zl **** wegen Übertretungen der StVO, sowie gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.01.2018, Zl **** wegen Entziehung der Lenkberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu R... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christian Visinteiner über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen 1. das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 19.06.2017, Zahl ****, wegen einer Übertretung nach der StVO, sowie 2. den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 23.06.2017, Zahl ****, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkan... mehr lesen...