Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Index: 50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2 StVO 1960 §96 Abs4Fußgänger- und TaxistandplätzeV der Gemeinde Ischgl vom 17.12.2019 §3, §4 Z3Tir Personenbeförderungs-BetriebsO 2000 §16 Abs1 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach dem durch die Novelle BGBl. Nr. 125/1987 als Verfassungsbestimmung eingefügten zweiten Satz des §10 Abs2 GelegenheitsverkehrsG, BGBl. 85/1952, "... hat der Landeshauptmann im Interesse einer geordneten Gewerbeausübung sowie unter Bedachtnahme auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs unter Berücksichtigung der Anzahl und Lage der in einer Gemeinde vorhandenen Standplätze (§96 Abs4 StV0) sowie der Anzahl und Dauer der durchschni... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungSbg StandplatzV 1989 des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 30.05.89. ZI/6-20773/3-89, über Taxistandplätze im Stadtgebiet von SalzburgGelVerkG §10 Abs2StVO 1960 §96 Abs4
Leitsatz: Aufhebung der Sbg StandplatzV 1989 wegen neuerlicher
grundloser Verringerung der Taxistandplätze bzw Auffahrmöglichkeiten
in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. A.1. Beim VfGH sind zu den Zlen. B 1025-1030,1055,1062,1170,1235,1301,1302/87 Verfahren über - auf Art144 Abs1 B-VG gestützte - Beschwerden anhängig, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Landeshauptmann von Salzburg bzw. der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verweigerten dem jeweiligen Bf. unter Hinweis auf die V des Landeshauptmannes von Salzburg vom 3. Juni 1987, LGBl. 42/1987, betreffend die Höchstz... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1B-VG Art139 Abs3 zweiter SatzB-VG Art139 Abs3 dritter SatzB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzBetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986, BGBl 163Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 01.07.87, mit der die Höchstzahlen von für das Betreiben des Platzfuhrwerk-Gewerbes zuzulassenden Kfz kundgemacht werden (verlautbart in der Salzburger Land... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §96 Abs4 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159 idF BGBl. 174/1983 (StVO), bestimmt: "(4) Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf Antrag der gesetzlichen Interessenvertretung die Standplätze von Fahrzeugen des Platzfuhrwerks-Gewerbes (Taxi-Gewerbes) sowie des Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbes festzusetzen. Dabei hat sie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Abstellfläc... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim VfGH sind mehrere Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der V des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat (in der Folge: TaxiV Schwechat) anhängig. Eines dieser Verfahren (protokolliert zu V 32/88) wurde vom VfGH von Amts wegen aus Anlaß einer bei ihm anhängigen Beschwerde gegen die Abweisung... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGelVerkG §10 Abs2StVO 1960 §43StVO 1960 §52 Z13bStVO 1960 §96 Abs4
Leitsatz: Art139, Art140 B-VG; die Verordnungen des Bürgermeisters der
Stadtgemeinde Schwechat vom 2o. Jänner 1986 und vom 4. August
1986, mit denen ua. Halteverbote mit Ausnahmen für Taxis verfügt
wurden, sind verkehrsbeschränkende Maßnahmen iS des §43... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungVerordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13.03.86 über die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl 163Verordnung des Gemeinderates der Stadt Salzburg vom 20.05.87. Zl IX/3-21128/1-87, über ei... mehr lesen...