Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. September 2006 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die am 24. April 2005 um 14.15 Uhr vorgenommene Entfernung und Aufbewahrung des in Wien 22., Raffineriestraße 1, Buszone, vorschriftswidrig und verkehrsbehindernd abgestellten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. Dies - zusammengefasst - mit der Begründung: , das Fahrzeug sei im Berei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5;
Rechtssatz: Die Festlegung einer Haltestelle und damit eines Haltestellenbereiches bedarf keiner Verordnung der Straßenpolizeibehörde; für die rechtliche Existenz einer Haltestelle eines Massenbeförderungsmittels kommt es nicht darauf an, welcher Rechtsakt ihrer Errichtung zu Grunde liegt (vielmehr ergibt sich aus § 96 Abs. 5 StV... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er am 8. April 1992 um 16.50 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW"s in S "beim Ausparken aus einer Parklücke auf dem Parkplatz nördlich des Bahnhofes den dort befindlichen Lichtmasten angefahren und die dort befindliche Haltestellentafel leicht verbogen hat, somit Einrichtungen zur Sicherung des Verkehrs beschädigt hat, wobei es unterlassen wurde, ohne unnötig... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: KflG 1952 §12;KflGDV 01te 1954 §26;KflGDV 01te 1954 §27 Abs1;KflGDV 01te 1954 §9;StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §96 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Haltestellenzeichen sind keine Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs iSd § 31 Abs 1 StVO. Die Beschädigung einer Haltestellentafel stellt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0053 E 11. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Aus § 96 Abs 5 StVO ergibt sich, dass nur die VERLEGUNG einer Haltestelle, die von der Konzessionsbehörde festgesetzt wurde, von den Straßenverkehrbehörden im Bedarfsfalle verfügt werden kann. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 86/18/0018) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0053 E 11. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Festlegung einer Haltestelle iSd § 24 Abs 1 lit e StVO 1960 bedarf keiner Verordnung einer Straßenpolizeibehörde. (Hinweis auf E vom 23.5.1986, 86/18/0018) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5;
Rechtssatz: Die Festlegung einer Haltestelle iSd § 24 Abs 1 lit e StVO 1960 bedarf keiner Verordnung einer Straßenpolizeibehörde. (Hinweis auf E vom 23.5.1986, 86/18/0018) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180053.X02 Im RIS seit 03.10.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lite;StVO 1960 §96 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 96 Abs 5 StVO ergibt sich, dass nur die VERLEGUNG einer Haltestelle, die von der Konzessionsbehörde festgesetzt wurde, von den Straßenverkehrbehörden im Bedarfsfalle verfügt werden kann. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 86/18/0018) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:... mehr lesen...