Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch seinen Einzelrichter Dr. Schwarzmann über die Beschwerde von A, vertreten durch C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 16.9.2019, ***, betreffend einen Auftrag zur Entfernung von Bäumen nach § 91 Abs. 1 StVO 1960 u.a., folgenden B E S C H L U S S : 1. Der Beschwerde wird insoferne stattgegeben, als die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Bescheides aufgehoben werden und die Ang... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.12.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §59 Abs1StVO 1960 §91 Abs1
Rechtssatz: Die StVO verpflichtet an einigen Stellen (vgl § 33, § 91, § 93) die „Eigentümer“ von Grundstücken bzw Liegenschaften zu einem bestimmten Verhalten, ohne den Eigentümerbegriff zu definieren. Bei der Auslegung des Begriffes „Eigentümer“ in der StVO ist somit auf die allgemeinen Bestimmungen des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.12.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §59 Abs1StVO 1960 §91 Abs1
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des § 91 Abs 1 StVO ergibt sich, dass diese Bestimmung die Behörde nur dazu ermächtigt, den Auftrag zu erteilen, solche Bäume auszuästen oder zu entfernen, die durch ihre unmittelbare Situierung neben der Straße einen negativen Einfluss auf ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 09.12.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §59 Abs1StVO 1960 §91 Abs1
Rechtssatz: Nach § 59 Abs 1 AVG muss ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, so bestimmt gefasst werden, dass nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Durch die Spruchfassung muss einerseits dem Beauftragten die überprüfbare Möglichkeit gegeben ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 09.12.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §59 Abs1StVO 1960 §91 Abs1
Rechtssatz: Die von § 59 Abs 1 AVG geforderte Deutlichkeit bedeutet für Leistungsbescheide Bestimmtheit (und nicht bloß Bestimmbarkeit) in dem Sinne, dass aufgrund des Bescheides ohne Dazwischentreten eines weiteren Ermittlungsverfahrens und neuerliche Entscheidung eine Vollstreckungsverfügung ergehen kan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 09.12.2019 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs3AVG 1991 §59 Abs1StVO 1960 §91 Abs1
Rechtssatz: Die allgemeine Befürchtung, dass ein Baum bei entsprechenden Witterungsbedingungen umstürzen könnte, ist regelmäßig (auch bei gesunden Bäumen) gegeben; eine konkrete Gefahr des Umstürzens, die erst einen Auftrag nach § 91 Abs 1 StVO rechtfertigen würde, ist aus dieser Befürchtung nicht ableitb... mehr lesen...