Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.12.2019Norm
VwGVG 2014 §28 Abs3Rechtssatz
Aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des § 91 Abs 1 StVO ergibt sich, dass diese Bestimmung die Behörde nur dazu ermächtigt, den Auftrag zu erteilen, solche Bäume auszuästen oder zu entfernen, die durch ihre unmittelbare Situierung neben der Straße einen negativen Einfluss auf den sich auf der Straße abwickelnden Verkehr haben, und dass eine extensivere Auslegung zur Verfassungswidrigkeit führen würde; nicht Bau und Bestand der Straße an sich sollen durch diese Vorschrift gesichert werden, sondern der aktuelle Betrieb und die laufende Benützbarkeit der Straße (vgl VfGH B 329/78).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verfahrensrecht; Bescheidspruch; Bestimmtheit; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1335.002.2019Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020