RS Lvwg 2019/12/9 LVwG-AV-1335/002-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.2019
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

09.12.2019

Norm

VwGVG 2014 §28 Abs3
AVG 1991 §59 Abs1
StVO 1960 §91 Abs1

Rechtssatz

Die allgemeine Befürchtung, dass ein Baum bei entsprechenden Witterungsbedingungen umstürzen könnte, ist regelmäßig (auch bei gesunden Bäumen) gegeben; eine konkrete Gefahr des Umstürzens, die erst einen Auftrag nach § 91 Abs 1 StVO rechtfertigen würde, ist aus dieser Befürchtung nicht ableitbar (vgl VwGH 2004/02/0233).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verfahrensrecht; Bescheidspruch; Bestimmtheit; Zurückverweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1335.002.2019

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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