Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
09.12.2019Norm
VwGVG 2014 §28 Abs3Rechtssatz
Die allgemeine Befürchtung, dass ein Baum bei entsprechenden Witterungsbedingungen umstürzen könnte, ist regelmäßig (auch bei gesunden Bäumen) gegeben; eine konkrete Gefahr des Umstürzens, die erst einen Auftrag nach § 91 Abs 1 StVO rechtfertigen würde, ist aus dieser Befürchtung nicht ableitbar (vgl VwGH 2004/02/0233).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verfahrensrecht; Bescheidspruch; Bestimmtheit; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1335.002.2019Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020