IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag.a Lechner, MA über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 2. Juli 2024, Zl. ***, betreffend Anordnung einer Ersatzvornahme, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.08.2024 Norm: VVG 1991 §4 StVO 1960 §91 StVO 1960 § 91 heute StVO 1960 § 91 gültig ab 19.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2009 StVO 1960 § 91 gültig von 01.01.1961 bis 18.08.2009 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde der Frau A, vertreten durch B Rechtsanwälte in ***, im Zusammenhang mit einer Amtshandlung durch ein Organ des Bürgermeisters der Gemeinde *** (Schneiden eines Dirndlstrauches und zweier Spirensträucher), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde, die Beschwerdeführerin sei durch das Zurückschneiden eines Di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.02.2022 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §91
Rechtssatz: Bei der Wahrnehmung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Bäumen, Sträuchern und Hecken neben der Straße im Sinne des § 91 StVO handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe, zu der die zuständigen Verwaltungsbehörden gesetzlich verpflichtet sind. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Eigentum; S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.02.2022 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §91
Rechtssatz: Eine Person, die behauptet, durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt verletzt zu sein, hat ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der angefochtene Verwaltungsakt für rechtswidrig erklärt wird (VwGH Ra 2017/01/0373). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Eigent... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.02.2022 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2StVO 1960 §91
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 91 StVO bietet keine Rechtsgrundlage für verfahrensfreie Maßnahmen (VwGH 98/02/0420). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Eigentum; Sträucher; freie Sicht; Verkehrssicherheit; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.71.00... mehr lesen...