Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
20.02.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Eine Person, die behauptet, durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt verletzt zu sein, hat ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass der angefochtene Verwaltungsakt für rechtswidrig erklärt wird (VwGH Ra 2017/01/0373).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Eigentum; Sträucher; freie Sicht; Verkehrssicherheit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.71.001.2021Zuletzt aktualisiert am
19.05.2022