RS OGH 1954/12/1 2Ob683/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1954
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Norm

ABGB §1295 IId1
StVO §76 Abs5

Rechtssatz

Wenn der Motorradfahrer beobachtet, daß ein Fußgeher plötzlich vor ihm über die Straße gehen will, muß er sich - auch durch Abgabe von Warnungszeichen - darauf einstellen. Nur im Falle einer so rasch wie möglich erfolgten richtigen Einstellung in diesem Sinne, deren Beweis dem Motorradfahrer obliegt, kann angenommen werden, daß er jede gebotene Sorgfalt beobachtet hat und ihn daher kein Verschulden trifft.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 683/54
    Entscheidungstext OGH 01.12.1954 2 Ob 683/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023189

Dokumentnummer

JJR_19541201_OGH0002_0020OB00683_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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