Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. November 2012 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. Juni 2012 um 15.15 Uhr an einem näher genannten Ort die Verbringung zum Zweck der Feststellung der Beeinträchtigung durch Suchtgift zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt oder zum diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt gegenüber einem Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er zuvor am 5. Juni 2012 um... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §5 Abs9;StVO 1960 §5a Abs3;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die nach § 5 Abs. 9 StVO 1960 erforderliche Vermutung kommt es nicht darauf an, ob das hektische und aufgebrachte Verhalten des Beschuldigten für sich allein allenfalls auch auf andere Ursachen zurückgeführt werden könnte und ob für... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 15. Oktober 2001 um 22.50 Uhr in Zell am See, Schüttdorf, Kitzsteinhornstraße, Höhe Kurverwaltung, ein dem Kennzeichen nach näher bezeichnetes Fahrzeug (PKW) in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkoholgehalt der Atemluft: 1,08 mg/l) gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs 1 und 99 Abs 1 lit a StVO 1960 begangen, über ihn wurde d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das m... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von EUR 1.017,-- (im Nichteinbringungsfall einer Ersatzfreiheitsstrafe von 336 Stunden) bestraft, weil er am 13. Februar 2002 um 0.25 Uhr an einer näher bezeichneten Örtlichkeit bei Bischofshofen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5a Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das mit einem Alkomaten erzielte Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft auf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;AlkomatV 1994 §1 Z2 idF 1997/II/146;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5a Abs3;
Rechtssatz: Das vom Beschwerdeführer angeführte Gutachten betreffend Empfehlungen zur Prüfung der Beweissicherheit der Atemalkoholanalyse stammt bereits aus dem Jahr 1991 und auch das vorgelegte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes vom 30. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5a Abs3;
Rechtssatz: In der Betriebsanleitung des verwendeten Alkomates der Marke Siemens der Bauart M52052/A15 des Herstellers Siemens AG (vgl. dazu § 1 Z. 1 der Alkomatverordnung BGBl. Nr. 789/1994 idF BGBl. Nr. 146/1997) wird ausgeführt, dass Einflüsse durch andere Stoffe, die der Mensch ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3;StVO 1960 §5a Abs3;
Rechtssatz: Dass bei der Untersuchung der Atemluft des Beschwerdeführers mehrere Fehlversuche erfolgt sind, hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der "gültigen" Probenahme. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 1991, Zl. 91/03/0280, ausgesprochen hat, ergibt sich aus der Betriebsanleitung d... mehr lesen...