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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das mit einem Alkomaten erzielte Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung mache und der Gesetzgeber dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Messgeräte ausgegangen sei (vgl. etwa das Erkenntnis vom 15. Mai 1991, Zl. 91/02/0006).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete AlkoholisierungVerfahrensrecht BeweismittelFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030009.X01Im RIS seit
03.06.2004Zuletzt aktualisiert am
19.05.2017