Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Schutzzweck des § 46 Abs 4 StVO werden die Bewegungsabläufe auf der Autobahn in einem weit gefassten Sinn erfasst. Es soll dadurch jede Behinderung des Verkehrs, der auf Autobahnen durch die Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten gekennzeichnet ist, hintangehalten werden (2 Ob 329/98s = ZVR 2000/5; ebenso zu § 46 Abs 3 StVO: RIS-Justiz RS0027727). Durch diese Bestimmung werden typische Verhaltensweisen, die erfahrungsgemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 10. 1995 ereignete sich auf der A 1, Richtungsfahrbahn Wien ein Unfall, an dem ein von der klagenden Partei gehaltenes Sattelfahrzeug samt Sattelanhänger sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Klein-LKW beteiligt waren. Der klagenden Partei entstand dadurch ein Schaden von S 871.000. Sie begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von S 290.333,33 mit der
Begründung: , der Lenker des bei der beklagten Partei versicherten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 12. 1993 ereignete sich gegen 12.40 Uhr auf der Pyhrnautobahn A 9 bei Baukilometer 27,700 auf der Richtungsfahrbahn Graz-Spielfeld ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin und Halterin eines in Kroatien zugelassenen PKW Fiat Auto Bianchi und Girlano P* als Lenker und Halter des in Italien zugelassenen PKW Fiat Croma beteiligt waren. Mit der Behauptung, daß den Lenker des in Italien zugelassenen Fahrzeuges am Unfall das Alleinverschulden treffe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §46 Abs4 lite
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 46 Abs 4 lit e StVO handelt es sich um eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Durch diese Bestimmung werden typische Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß infolge der auf Autobahnen üblichen hohen Fahrgeschwindigkeiten zur Gefahrenquelle werden können, untersagt. Entscheidungstexte 2 Ob 329/98s Entsch... mehr lesen...
Begründung: Am 16.4.1993 gegen 4.40 Uhr ereignete sich auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, auf Höhe des Baukilometers 74, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Gelände- wagens Isuzu beteiligt waren. Unstrittig der Höhe nach ist der dem Kläger bei diesem Unfall entstandene Vermögensschaden von S 92.97... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20.Mai 1988 ereignete sich auf der A 21, Richtungsfahrbahn Wien, nächst Kilometer 37.300 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter mit seinem PKW Mercedes 200 D, W 497.597 und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW MAN/VW W 752.183, der mit einem Ladekran und einer gelb-roten Rundumleuchtanlage ausgestattet war, beteiligt waren. Im Unfallszeitpunkt... mehr lesen...
Norm: StVO §27 Abs1StVO §27 Abs4StVO §46 Abs4 lite
Rechtssatz: Private Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die mit den Sicherungen des § 27 Abs 4 StVO ausgestattet sind, zählen zu den privilegierten Fahrzeugen im Sinne des § 27 Abs 1 StVO und dürfen zur Bergung eines verunfallten Fahrzeugs auch außerhalb der durch Hinweistafeln gekennzeichneten Stellen auf der Autobahn halten. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger macht Schadenersatzansprüche nach dem Bundesgesetz über den erweiterten Schutz für Verkehrsopfer BGBl. 322/1977 geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch umstritten, ob ihn an seiner Beschädigung ein Mitverschulden von 25 % trifft, weil er in Kenntnis des Umstandes, daß er nur noch wenig Benzin im Tank seines PKWs hatte, auf der Autobahn A 23 in Richtung Norden fuhr, wobei ihm auf der Praterbrücke das Benzin ausging, sodaß der Fahrzeugmotor abstar... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 DEKHG §11StVO §2 Abs1 Z26StVO §46 Abs4 litc
Rechtssatz: Das Vorliegen einer besonderen Betriebsgefahr wird dann bejaht, wenn Umstände vorlagen, wegen der das Anhalten eine besondere gefährliche Situation herbeiführte; durch das Anhalten auf der Autobahn entsteht dann keine besondere Gefahr, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, sodass die sonst auf Autobahnen gefahrenen hohen Geschwindigkeiten, wegen welcher ein auf... mehr lesen...
Norm: StVO §46 Abs4 lita
Rechtssatz: Das Durchfahren zwischen den Zapfsäulen einer im Autobahnmittebereich befindlichen Tankstelle, um dadurch auf die Gegenfahrbahn zu gelangen, ist als Umkehr im Sinne des § 46 Abs 4 lit a StVO zu qualifizieren. Das Umkehren auf Autobahnen ist grundsätzlich, also auch an jenen Stellen, an denen sich Übergänge über den Mittelstreifen befinden, verboten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §30StVO §46 Abs3StVO §46 Abs4
Rechtssatz: Zu den Begriffen "Halten", "Anhalten" und "Vorbeifahren". Das Anhalten ist auch auf der Autobahn nicht verboten. Anhalten liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Anhalten kurze Zeit den Kraftwagen verläßt, um den Schaden zu besichtigen und die Möglichkeit der Weiterfahrt zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...