Norm
StVO §27 Abs1Rechtssatz
Private Abschleppfahrzeuge im Einsatz, die mit den Sicherungen des § 27 Abs 4 StVO ausgestattet sind, zählen zu den privilegierten Fahrzeugen im Sinne des § 27 Abs 1 StVO und dürfen zur Bergung eines verunfallten Fahrzeugs auch außerhalb der durch Hinweistafeln gekennzeichneten Stellen auf der Autobahn halten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0075109Dokumentnummer
JJR_19900328_OGH0002_0020OB00167_8900000_001