Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen fuhr am 29. 8. 2007 gegen 22:00 Uhr ein Straßenbahnzug der Linie 41 bei Freizeichen für seine Fahrtrichtung aus einer Haltestelle in der Währinger Straße in die ampelgeregelte Kreuzung mit der Nußdorfer Straße und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 2005 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung Kalvariengürtel/Wiener Straße/Bahnhofgürtel/Peter-Tunner-Gasse in Graz ein Verkehrsunfall, an dem Peter C***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen Pkws Audi A6-S8 mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws Opel Vectra mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die kla... mehr lesen...
Norm: StVO §36
Rechtssatz: Unter versetzten Grünphasen werden bei automatischen Verkehrslichtsignalanlagen Schaltungen mit versetzt schließenden Phasen, somit eine Verschiebung der Grünphasen verstanden, soweit es sich um Grünlicht für einander begegnende Verkehrsströme an einer Kreuzung handelt. Sie werden unter anderem dann eingesetzt, um starken Linksabbiegeverkehr in einer Fahrtrichtung und gleichzeitigem starken Verkehr bis zur Grenzbelast... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10B - VG Art11 Abs1 Z4StVO §36
Rechtssatz: Die Handhabung einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage und insbesondere die Einstellung und Dauer der Lichtzeichenphasen - als genereller Verwaltungsakt - ist als straßenpolizeiliche Tätigkeit zu beurteilen und gehört zur Hoheitsverwaltung des Rechtsträgers Land. Entscheidungstexte 1 Ob 17/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36
Rechtssatz: Der Mechanismus von automatischen Verkehrsampeln muß so eingestellt werden, daß eine sinnvolle Regelung des Verkehrs möglich ist. Liegt die Schadensursache darin, daß die Phasenfolge einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage nicht der konkreten Verkehrssituation entspricht, weil die Behörde ihrer sich aus § 36 Abs 3 StVO ergebenden Verpflichtung nicht nachkam, so kann daraus ein Amtshaftungsanspruch abg... mehr lesen...
Norm: StVO §36
Rechtssatz: Stehen die vom Gesetzgeber als maßgeblich erachteten Gesichtspunkte Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Einzelfall miteinander im Widerspruch, dann sind in einem solchen Fall diese Gesichtspunkte - mit dem Schwerpunkt Sicherheit des Verkehrs - bei Bestimmung der Ampelphasen gegeneinander abzuwägen. Der dabei eingeräumte Ermessensspielraum wird bei Begünstigung eines Verkehrsstroms gegenüber dem en... mehr lesen...
Norm: StVO §36StVO §37StVO §41StVO §76 Abs3 III
Rechtssatz: Die Bedeutung der von den Verkehrsposten zum Zwecke der Verkehrsregelung abgegebenen Armzeichen ist in den §§ 36, 37, 41 und 76 Abs 3 StVO 1960 ausdrücklich normiert. Maßgebend für die Verkehrsteilnehmer ist ausschließlich das in diesen Zeichen zum Ausdruck kommende Gebot oder Verbot (hier: Verkehrsposten vor dem Schutzweg innerhalb des Kreuzungsbereiches). Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z3StVO §2 Abs1 Z4StVO §19 Abs6 BVIbStVO §36StVO §38 Abs4 Satz5
Rechtssatz: Auf einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung haben Fahrzeuge, die von der Hauptfahrbahn kommen, gegenüber den Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen, auch dann Vorrang, wenn die über den Nebenfahrbahnen oder an derem rechten Rand angebrachten zusätzlichen, mit der Lichtsignalanlage der Hauptfahrbahn gleichgeschalteten Lichtzeichenanlagen für di... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3aStVO §36StVO §38
Rechtssatz: Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen, dass nach Beginn der Grünphase in seiner Richtung noch nicht alle Fahrzeuge, die aus der Querrichtung kommen, die Kreuzung geräumt haben (so schon ZVR 1967/33). Entscheidungstexte 2 Ob 369/70 Entscheidungstext OGH 29.10.1970 2 Ob 369/70 Veröff: ZVR 1971/95 S 124 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36StVO §37StVO §38StVO §41
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker darf sich im Regelfall darauf verlassen, daß die an einer Kreuzung angebrachte, auf Handbetrieb geschaltete Lichtampel von dem diensthabenden Beamten in einer der jeweiligen Verkehrssituation angepaßten, den Erfordernissen der Verkehrssicherheit genügenden Weise bedient und - nach der zeitlichen Ausdehnung der Gelblichtphase - grünes Licht, also "Freie Fahrt" ... mehr lesen...