Norm
StVO §36Rechtssatz
Unter versetzten Grünphasen werden bei automatischen Verkehrslichtsignalanlagen Schaltungen mit versetzt schließenden Phasen, somit eine Verschiebung der Grünphasen verstanden, soweit es sich um Grünlicht für einander begegnende Verkehrsströme an einer Kreuzung handelt. Sie werden unter anderem dann eingesetzt, um starken Linksabbiegeverkehr in einer Fahrtrichtung und gleichzeitigem starken Verkehr bis zur Grenzbelastung in beiden Richtungen zu bewältigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075217Dokumentnummer
JJR_19941011_OGH0002_0010OB00017_9400000_003