RS OGH 1994/10/11 1Ob17/94

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Veröffentlicht am 11.10.1994
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Norm

StVO §36

Rechtssatz

Unter versetzten Grünphasen werden bei automatischen Verkehrslichtsignalanlagen Schaltungen mit versetzt schließenden Phasen, somit eine Verschiebung der Grünphasen verstanden, soweit es sich um Grünlicht für einander begegnende Verkehrsströme an einer Kreuzung handelt. Sie werden unter anderem dann eingesetzt, um starken Linksabbiegeverkehr in einer Fahrtrichtung und gleichzeitigem starken Verkehr bis zur Grenzbelastung in beiden Richtungen zu bewältigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0075217

Dokumentnummer

JJR_19941011_OGH0002_0010OB00017_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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