Entscheidungsgründe: Am 7. Mai 1985 ereignete sich gegen 7,20 Uhr im 3. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Aspangstraße - Adolf Blamauergasse ein Verkehrsunfall, an dem Walter N*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen W 448.446 und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 638.971 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der aus der Adolf Blamauergasse nach rechts i... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §21StVO §9 Abs5StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Sind die mehreren mit Richtungspfeilen versehenen Fahrstreifen nicht durch Sperrlinien, sondern nur durch Leitlinien getrennt, dann ist das Vorbeifahren an einem unter Vorrangsverzicht angehaltenen Fahrzeug auch nicht allein schon deshalb unzulässig, weil hiezu ein mit in die Gegenrichtung weisenden Richtungspfeilen versehener Fahrstreifen verwendet werde... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §19 Abs1 IIaStVO §19 Abs4 IVa
Rechtssatz: Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 und Abs 4 StVO idF der 6.StVONov (früher § 17 Abs 3 erster und zweiter Fall StVO idF der StVONov 1964) geht nicht schlechthin der sonst bestehenden Regelung des Vorranges an der Kreuzung vor. Entscheidungstexte 2 Ob 204/80 Entscheidungstext OGH 10.03.1981 2 Ob 204/80... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Das Vorbeifahrverbot gemäß § 17 Abs 3 StVO gilt auch dann, wenn der Lenker eines Fahrzeuges ursprünglich gemäß § 18 Abs 3 StVO anhält, dann aber nach Wegfall der Voraussetzungen des § 18 Abs 3 StVO die Fahrt nicht fortsetzt, um im Sinne des § 17 Abs 3 StVO Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg zu ermöglichen. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Kolonnenrückstaues bis zu einer Querstraße ist das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 StVO auch in einer Vorrangstraße zu beachten. VwGH vom 08.05.1975, 47/74; Veröff: ZVR 1975/137 S 203 Entscheidungstexte 2 Ob 245/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 Ob 245/78 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Ein Vorbeifahrverbot besteht auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Nichtbehinderung des Querverkehrs erst dadurch geschaffen wurden, daß ein anhaltendes Fahrzeug eine Lücke für den Querverkehr freimacht indem es auf den rechten Fahrstreifen vorfährt oder indem es ein Stück zurückfährt. Entscheidungstexte 8 Ob 5/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Kein nach § 17 Abs 3, 2.Fall StVO, zu berücksichtigender Querverkehr bei jener Einmündung der Einbahnstraße die entgegen die Einbahnrichtung liegt. Entscheidungstexte 2 Ob 240/77 Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 240/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §19 Abs6 BVIgStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz: Beim Freihalten einer Hausausfahrt durch andere Fahrzeuglenker handelt es sich (bloß) um einen nach § 19 Abs 8 StVO zu beurteilenden Verzicht der sich im fließenden Verkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer auf den ihnen gemäß § 19 Abs 6 StVO zustehenden Vorrang. Entscheidungstexte 8 Ob 214/76 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Die Regelung des § 17 Abs 3 StVO gilt auch zugunsten der aus der Gegenrichtung kommenden, nach links in die Querstraße abbiegenden Verkehrsteilnehmer, die gleich dem Querverkehr zu behandeln sind (ZVR 1970/23; 8 Ob 196/73, 8 Ob7/75). Entscheidungstexte 8 Ob 101/75 Entscheidungstext OGH 04.06.1975 8 Ob 101/75 Veröff: ZVR 1976/4 S 13 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz: Das im Interesse des Querverkehrs aufgestellte Vorbeifahrtverbot des § 17 Abs 3 StVO idF der StVONov 1964 geht der Vorrangsregelung des § 19 Abs 4 StVO vor; wer das Vorbeifahrtverbot nach § 17 Abs 3 (§ 18 Abs 3) StVO zu beachten hat, kann nicht gegenüber einem Verkehrsteilnehmer, dessen Berechtigung zur Fortsetzung seiner Fahrt nicht in dieser Weise eingeschränkt ist, den Vorrang be... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Aus den Vorschriften der §§ 17 Abs 3, 18 Abs 3 StVO läßt sich nicht entnehmen, daß sie auf ampelgeregelten Kreuzungen nicht gelten. Entscheidungstexte 2 Ob 32/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 2 Ob 32/74 8 Ob 101/75 Entscheidungstext OGH 04.06.1975 8 Ob 101/75 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §17 Abs3
Rechtssatz: Es ist Sache des an die Kreuzung herankommenden Fahrzeuglenkers, sich ihr so zu nähern, daß er die Verkehrslage im Kreuzungsbereich, insbesondere einen unschwer erkennbaren Rückstau rechtzeitig wahrnehmen und sein Verhalten darnach einrichten kann. Entscheidungstexte 8 Ob 43/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 8 Ob 43/74 Veröff:... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Das Sich-Anschicken zum Anhalten ist nicht dem Zum-Stillstand-Bringen im Sinne des § 2 Abs 1 Z 26 StVO gleichzuhalten und löst daher noch nicht das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 (§ 18 Abs 3) StVO, 2.Fall, aus. Entscheidungstexte 8 Ob 21/73 Entscheidungstext OGH 27.02.1973 8 Ob 21/73 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs1StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 2.Fall StVO wird nur durch ein gemäß § 18 Abs 3 StVO angehaltenes Fahrzeug ausgelöst, nicht aber durch ein freiwillig unter Vorrangverzicht angehaltenes Fahrzeug; eine Verpflichtung zum Anhalten dem durch den Vorrangverzicht Begünstigten gegenüber kann auch nicht aus § 17 Abs 1 StVO abgeleitet werden (wie 8 Ob 101/72 und 8 Ob 241/72). ... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs1 litcStVO §17 Abs3
Rechtssatz: Unterscheidung Überholverbot nach § 16 Abs 1 lit c und Vorbeifahrverbot nach § 17 Abs 3 2.Fall StVO. Entscheidungstexte 8 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1973 8 Ob 1/73 8 Ob 162/73 Entscheidungstext OGH 02.10.1973 8 Ob 162/73 Veröff: ZVR 1974/209 S 305 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 17 Abs 3, 2.Fall, StVO findet nur im Falle des § 18 Abs 3 StVO (Anhalten vor einer Querstraße auf Grund eines Rückstaues bis zu dieser Querstraße) Anwendung (ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung 2 Ob 268/68 ZVR 1969/232 S 204). Entscheidungstexte 2 Ob 165/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 2 Ob 165/71 Vgl ab... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs1StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Das Anhaltegebot des § 17 Abs 3, 2.Fall, StVO kann nicht im Wege einer ausdehnenden Auslegung auf Fälle angewendet werden, in denen das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers vor einer Querstraße nicht durch § 18 Abs 3 StVO geboten war, sondern freiwillig erfolgte (unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung 2 Ob 268/68 ZVR 1969/232 S 204). Eine solche Verpflichtung zum Anhalten in den n... mehr lesen...
Am 17. 9. 1969 gegen 18.30 Uhr stieß in der St. Julien-Straße in Salzburg der vom Kläger gelenkte PKW mit dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW zusammen. Beide Lenker waren auch Halter ihres Fahrzeuges. Der Kläger begehrte Ersatz des Schadens an seinem PKW in der Höhe von S 10.322.-. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten. Die Beklagten wendeten Alleinverschulden des Klägers ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der Klage mit A... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Die in § 19 Abs 6 StVO beispielsweise angeführten Verkehrsflächen sind keine Querstraßen im Sinne der §§ 17 Abs 3 und 18 Abs 3 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 165/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 2 Ob 165/71 Veröff: ZVR 1972/186 8 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz: Die Regelung des § 17 Abs 3 StVO enthält keine Ausnahmebestimmungen für Fahrzeuge, die sich in einer Kolonne bewegen. Entscheidungstexte 2 Ob 165/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 2 Ob 165/71 Veröff: ZVR 1972/186 S 364 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Die im § 17 Abs 3 StVO unter Zitierung des § 18 Abs 3 StVO aufgestellte Regel ist aus Gründen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auch zur Beurteilung des dem Fall des § 18 Abs 3 StVO ähnlich gelagerten Falles heranzuziehen, daß an Fahrzeugen vorbeigefahren wird, die unter Verzicht auf ihren Vorrang angehalten haben, um den Querverkehr nicht zu behindern. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz: Das Verbot des Vorbeifahrens nach § 17 Abs 3 StVO gilt nicht nur für den Fall des Vorhandenseins eines erlaubten Querverkehrs. Entscheidungstexte 2 Ob 165/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1971 2 Ob 165/70 Veröff: ZVR 1972/48 S 77 2 Ob 240/77 Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 240/77 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §17 Abs3StVO 1960 §19 Abs1
Rechtssatz: Wer an Fahrzeugen, die vor Schutzwegen anhalten, um Fußgängern das Überqueren der Straße zu ermöglichen, nicht vorbeifahren darf, kann gegenüber anderen Fahrzeugen den Rechtsvorrang nach § 19 Abs 1 StVO 1960 nicht in Anspruch nehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 33/69 Entscheidungstext OGH 27.02.1969 2 Ob 33/69 Veröff: ZVR 196... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B1fStVO 1960 §17 Abs3StVO 1960 §18 Abs3StVO 1960 §19 Abs1StVO 1960 §19 Abs9
Rechtssatz: Das Verbot, an Fahrzeugen vorbeizufahren, die anhalten, um den Verkehr auf einer Querstraße oder Gleisanlage nicht zu behindern, ist nicht auf den Fall der "blockierten Straße" (§ 18 Abs 3) beschränkt. Entscheidungstexte 2 Ob 268/68 Entscheidungstext OGH 18.10.1968 2 Ob 268/... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 GStVO 1960 §3 B1fStVO 1960 §17 Abs3StVO 1960 §18 Abs3
Rechtssatz: Keine Mithaftung eines Kraftfahrzeuglenkers und Kraftfahrzeughalters, der vor gemäß § 17 Abs 3 StVO 1960 anhaltenden Fahrzeugen langsam nach rechts einbiegt und ein entgegen § 18 Abs 3 StVO 1960 an den anhaltenden Fahrzeugen vorbeifahrendes Fahrzeug nicht im frühest möglichen Zeitpunkt wahrnimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: "Querstraße" im Sinne der §§ 17 Abs 3 und 18 Abs 3 StVO ist auch eine einmündende, die andere Straße nicht überschneidende Verkehrsfläche (vgl 2 Ob 51/66). Entscheidungstexte 2 Ob 95/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 95/67 Veröff: ZVR 1968/144 S 261 2 Ob 334/68 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz: § 17 Abs 3 StVO soll die Herbeiführung oder die Vergrößerung einer Gefahr für den die Fahrbahn überquerenden Fußgänger verhindern. Entscheidungstexte 11 Os 115/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 11 Os 115/66 Veröff: ZVR 1967/246 S 326 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:R... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 idF StVONov 1964 §17 Abs3
Rechtssatz: In der Gesamtschau der Bestimmungen der StVO 1960 neuer Fassung bedeutet das durch die Novelle eingeführte Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 3 des Gesetzes eine weitere Ausnahme von der Vorrangsregelung des § 19 Abs 5 des Gesetzes, wenn auch die Fassung dieser Vorschrift durch die Novelle nicht ausdrücklich geändert worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz: Erst durch die Novelle BGBl Nr 204/1964 und die Änderung der Bestimmung des § 17 Abs 3 wurde Klarheit in der Richtung geschaffen, daß auch das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die anhalten, um den Querverkehr nicht zu behindern, verboten ist. Aus der Bestimmung des § 18 Abs 3 war dies nicht zwingend abzuleiten. Dadurch wurde eine andere Rechtslage geschaffen, sodaß einem Verkehrsteilnehmer,... mehr lesen...