Entscheidungsgründe: Das Berufungs- und Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen zur Hauptsache für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungs- und Rekursgericht hält die Rechtsmittelau... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §15 Abs5StVO §16 Abs1 litcStVO §20ABGB §1311EKHG §9
Rechtssatz: Wegschleudern von Streusplitt bei verkehrsordnungswidrigem Überholmanöver. Entscheidungstexte 29 R 321/97s Entscheidungstext LG St. Poelten 11.11.1997 29 R 321/97s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00199:1997:RSP0000013 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5StVO §16
Rechtssatz: Der Lenker eines bei Gegenverkehr vorschriftswidrig überholten Kraftfahrzeug ist zu einer Bremsung nur dann verpflichtet, wenn er mit Sicherheit erwarten kann, es werde der Überholer nicht den Überholversuch abbrechen, gleichfalls bremsen und sich wieder hinter dem Überholten einordnen. Entscheidungstexte 10 Os 164/74 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5StVO §16 Abs1 litbStVO §20 Abs2 Ia5StVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden (vgl ZVR 1962/209; ZVR 1966/156). Entscheidungstexte 8 Ob 150/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 8 Ob 150/74 Veröff: ZVR 1975/111 S 174 8 Ob 16... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Der Lenker eines überholten Fahrzeuges ist zwar grundsätzlich nur verpflichtet, seine Geschwindigkeit nicht zu erhöhen, doch kann er zufolge des Gebotes, sich der jeweiligen Gefahrenlage anzupassen, auch verhalten sein, seine Geschwindigkeit zu verringern. Entscheidungstexte 11 Os 209/66 Entscheidungstext OGH 01.06.1967 11 Os 209/66 Veröff: JBl 1... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §15 Abs3StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Bremst der zu Überholende während des nicht vorher angezeigten Überholvorganges und kann der Überholende nicht mit beruhigender Sicherheit annehmen, daß der zu Überholende die Überholabsicht erkannt habe und ihm das Vorfahren durch Herabsetzen der Geschwindigkeit erleichtern wolle, dann hat er das Abbremsen im bedenklichen Sinne auszulegen. (Der zu Überholende hatte gebremst, um einen Fußgänger ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Wer überholt wird, ist wegen des Überholvorganges allein nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit herabzusetzen. Entscheidungstexte 2 Ob 126/61 Entscheidungstext OGH 17.03.1961 2 Ob 126/61 Veröff: ZVR 1961/268 S 228 = KJ 1962,42 11 Os 241/63 Entscheidungstext OGH 18.02.1964 11 Os 241/63 V... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Der Fahrer eines überholten Fahrzeuges ist keineswegs gehalten, aus Rücksicht auf das überholende Fahrzeug oder ein ihm nachfolgendes Fahrzeug tatsächlich abzublenden, sodaß er den ihm sonst obliegenden Pflichten, vor allem jenen, die sich aus der Beobachtung der vor ihm liegenden Fahrbahn ergeben, nicht nachkommen kann. Entscheidungstexte 9 Os 372/60 En... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs5
Rechtssatz: Auch im unverbauten Gebiet muß ein Kraftfahrer trotz der theoretischen Zulässigkeit jeder technisch erreichbaren Geschwindigkeit nur mit einer solchen Annäherungsgeschwindigkeit eines entgegenkommenden Fahrzeuges rechnen, die der konkreten Fahrbahnbeschaffenheit, Sicht und Verkehrslage entspricht. Bei einer Fahrbahnbreite von 4,60 Meter ist für einen Lastkraftwagen beim Überholen eines Radfahrers eine Freistrecke... mehr lesen...