Am 5. Jänner 2004 ereignete sich in M ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Die Beteiligte A veranlasste gemäß § 4 Abs. 5a StVO die Entgegennahme einer Meldung durch den Gendarmerieposten M. Am 4. Mai 2004 begehrte der am Verkehrsunfall beteiligte Beschwerdeführer eine Ausfertigung des von der Gendarmeriedienststelle erstatteten Unfallberichtes. Diese wurde nicht ausgehändigt, weil der Beschwerdeführer die Bezahlung der Gebühr gemäß § 4 Abs. 5b StVO verweigerte. Mit Schriftsatz vom... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art11;StVO 1960 §105 Abs1 idF 1996/201;StVO 1960 §4 Abs5b idF 1996/201;StVO 1960 §4 Abs5b idF 2002/I/032; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0537 E 26. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber wollte offenbar mit der Neufassung des § 105 Abs 1 StVO idF des Art 69 Z 3 Struktu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1997 wurde gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 5b StVO der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn (kurz: BH) vom 16. Juni 1997 keine Folge gegeben und dieser Bescheid insofern bestätigt, als gemäß § 4 Abs. 5b StVO eine Gebühr in Höhe von S 500,-- vorgeschrieben wurde. Die belangte Behörde änderte jedoch den Spruch: des erstinstanzlichen Bes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §1;AVG §63 Abs1;B-VG Art11;StVO 1960 §105 Abs1 idF 1996/201 ;StVO 1960 §4 Abs5b idF 1996/201 ;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte offenbar mit der Neufassung des § 105 Abs 1 StVO idF des Art 69 Z 3 Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr 1996/201, nicht die Vollziehung des § 4 Abs 5b StVO schlechthin in die ... mehr lesen...