Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: „SVS“, „belangte Behörde“) vom 26.06.2024 wurde gemäß § 410 ASVG in Verbindung mit § 194 GSVG festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) von 10.01.2024 bis 31.03.2024 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und in der Krankenversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG (Spruchpunkt 1.), von 01.04.2024 bis 30.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 13.12.2016 meldete die (damalige) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (nunmehr: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) Mag. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer, kurz: BF) bei der damaligen NÖGKK (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse – in weiterer Folge: belangte Behörde) aufgrund seines Antrages am 24.08.2016 per 01.11.2016 zur Krankenversicherung der Pensionisten an. 2. Die belang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.09.2020 sprach die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) aus, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Tätigkeit als Kommanditistin der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GSVG sowie der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a ASVG unterliege. Begründend führte die SVS aus, dass die Beschwerdeführerin seit 01.01.2016 als Kommanditistin bei der XXXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 02.07.2020, Zahl: VSNR-Abt.: XXXX , wurde von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen festgestellt, dass Frau XXXX , VSNR XXXX , nicht der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z4 GSVG unterliege. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit dem Vorbringen, dass die Beschwerdeführerin ab 01.012015 in Österreich keine Beschäftigung und keine selbständige Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 23.01.2020, GZ: XXXX , die für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), BKNR XXXX , seit 01.10.1986 bestandene Teilversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG wegen Wegfall der Voraussetzungen per 30.11.2019 beendet. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit 01.10.1986 als freiberuflich tätiger bildender Künstler gemäß dem se... mehr lesen...