Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 wurden der Beschwerdeführerin zunächst vorläufig mit der Mindestbeitragsgrundlage in der Höhe von 446,81 Euro vorgeschrieben. Nachdem revidierte Einkommensdaten, aus denen Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von 324.457,35 Euro hervorgehen, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS/belangte Behörde) von der Abgabenbehörde im Wege d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: Nach Vorschreibung von Beiträgen durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) beantragte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 30.09.2022 die Ausstellung eines Bescheides. Mit Bescheid vom 09.02.2023 sprach die SVS aus, dass die Beschwerdeführerin vom 20.12.2021 bis 31.03.2022 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24.11.2023 sprach die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden kurz: „SVS“) aus, dass die endgültige Beitragsgrundlage der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: „BF“) in der GSVG-Krankenversicherung im Zeitraum von 1.1.2020 bis 31.12.2020 EUR 6.265,00, im Zeitraum von 1.1.2021 bis 31.12.2021 EUR 6.475,00 und im Zeitraum von 1.1.2022 bis 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen Steiermark (in der Folge: belangte Behörde) vom 07.12.2022 wurde ausgesprochen, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (in der Folge: BF) zum 28.04.2022 verpflichtet sei, einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 23.585,35 an Sozialversicherungsbeiträgen zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, zur Selbstständigenvorsorge, Nebengebühren, Kostenantei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 wurden der Beschwerdeführerin zunächst vorläufig mit der Mindestbeitragsgrundlage in der Höhe von 446,81 Euro vorgeschrieben. Nachdem revidierte Einkommensdaten, aus denen Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von 324.457,35 Euro hervorgehen, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: SVS/belangte Behörde) von der Abgabenbehörde im Wege d... mehr lesen...