Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die monatliche Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers gemäß § 25 GSVG in der Pensions- und Krankenversicherung (für 1994 nur in der Pensionsversicherung) für das Jahr 1994 in der Höhe von S 10.247,--, vom 1. Jänner bis zum 31. März 1995 mit S 43.654,--, vom 1. April bis zum 31. Dezember 1995 mit S 44.100,-- und für das Jahr 1996 mit S 37.684,-- festgestellt. Der Beschwerdeführer unterliege seit dem 21.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers in der Pensionsversicherung nach dem GSVG im Jahr 1997 in dem Zeitraum von Juli bis Dezember mit S 38.225,-- festgestellt. Der Beschwerdeführer unterliege seit dem 15. Juli 1997 als persönlich haftender Gesellschafter der P. GmbH in Österreich der Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 GSVG. Da er auf Grund der unselbständigen Beschäfti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0003 E 21. Februar 1995 RS 2 Stammrechtssatz Grundlage für die Bemessung der Beiträge gemäß § 25 GSVG bilden die EINKÜNFTE aus der die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit (hie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind keine Einkünfte "aus einer die Pflichtversicherung nach diesem Bundesgesetz begründenden Erwerbstätigkeit" und können daher für die Ermittlung der Beitragsgrundlage bei Vorliegen mehrerer (in- und ausländischer)... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Oktober 1993 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt die bescheidmäßige Feststellung der Höhe ihrer monatlichen Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung in den Jahren 1988 bis 1992. In dieser Zeit sei sie als geschäftsführende Gesellschafterin Dienstnehmerin mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 20.000,-- gewesen. Seit 1. Februar 1993 beziehe sie von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §38;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994080127.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 9. Februar 1994 wurde die Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers für das Jahr 1994 gemäß § 25 GSVG in der Pensions- und Krankenversicherung in der Höhe von S 500.736,-- festgestellt. Nach der Begründung: weise der Einkommensteuerbescheid 1991, der für die Beitragsgrundlagenbildung des Jahres 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: Grundlage für die Bemessung der Beiträge gemäß § 25 GSVG bilden die EINKÜNFTE aus der die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1988) und nicht ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs3;
Rechtssatz: § 25 Abs 2 GSVG enthält eine taxative Aufzählung jener Beträge, die die Beitragsgrundlage mindern bzw erhöhen. Gegenteiliges ist auch aus § 25 Abs 3 GSVG nicht abzuleiten, der ebenfalls auf "Einkünfte" abstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995080003.X03 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr in Ablichtung vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Nach dem Beschwerdevorbringen war der Beschwerdeführer zeit seines Berufslebens als Unternehmensberater tätig und auf Grund dieser Tätigkeit zuletzt nach dem GSVG pflichtversichert. Sein hauptsächliches Einkommen habe er aus der Unternehmensberatung erzielt. Daneben habe er noch Gewerbeberechtigungen für Werbeberatung, Werbemittlung, Schrift... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs1 idF 1987/610 ;GSVG 1978 §25 Abs3 idF 1984/485 ;GSVG 1978 §3 Abs3 idF 1987/610 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0296 E 25. September 1990 RS 2 Stammrechtssatz Unter einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit iSd § 25 Abs1 GSVG ("mehreren die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeiten"), aus de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Juni 1988 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 194 GSVG in Verbindung mit § 410 ASVG die für den Beschwerdeführer im Jahre 1988 geltende monatliche Beitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung gemäß § 25 GSVG mit der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage fest und setzte unter Zugrundelegung dieser Beitragsgrundlagen gemäß § 27 Abs. 1 GSVG die monatlichen Beiträge fest. Diese Aussprüche wurden damit begr... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §2 Abs1 idF 1979/531;GSVG 1978 §2 Abs1 idF 1980/586;GSVG 1978 §25 Abs1 idF 1987/610;GSVG 1978 §25 Abs3 idF 1984/485;GSVG 1978 §3 Abs3 idF 1967/610;
Rechtssatz: Unter einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit iSd § 25 Abs1 GSVG ("mehreren die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeiten"), aus der (denen) die Einkünfte erwachsen... mehr lesen...