Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog seit 1. 2. 2003 eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit (§ 253a ASVG) und eine Ausgleichszulage. Seit 1. 2. 2007 gebührt ihr diese Pension als Alterspension. Die Klägerin bezog seit 1. 2. 2003 eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit (Paragraph 253 a, ASVG) und eine Ausgleichszulage. Seit 1. 2. 2007 gebührt ihr diese Pension als Alterspension. Von September 2005 an übte sie zumindest bis 30. 6. 2006 auf Werkvertragsbasis... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6 litbGSVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: Für die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG („neue Selbstständige") gemäß § 4 Abs 1 Z6 lit b GSVG kommt es nicht darauf an, dass das Einkommen (im steuerrechtlichen Sinn) aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsgrenze nicht übersteigt. Maßgebend ist nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 Z 6 lit b GSVG und dem Willen des histori... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6 litbGSVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: Für die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG („neue Selbstständige") gemäß § 4 Abs 1 Z6 lit b GSVG kommt es nicht darauf an, dass das Einkommen (im steuerrechtlichen Sinn) aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsgrenze nicht übersteigt. Maßgebend ist nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 Z 6 lit b GSVG und dem Willen des histori... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 10. 10. 2001 wurde zu 20 S 546/01x über das Vermögen des Dr. Martin S***** das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner war bis zur Konkurseröffnung als Vermögensberater und Verwalter von beweglichem Vermögen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes tätig. Seine diesbezügliche Einzelgewerbeberechtigung wurde durch Zurücklegung zum 6. 12. 2001 gemäß § 85 Z 7 GewO gelöscht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 17. 7. 1995 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Monteur beschäftigt. Gesprächsweise erfuhr er, dass andere Kollegen wesentlich mehr verdienen würden und wandte sich dann an den Geschäftsführer wegen einer Gehaltserhöhung. Dieser teilte ihm mit, dass es möglich sei, dass der Kläger auf "selbständigen Basis" arbeite und dann sein Bruttostundensatz S 210,-- betrage statt bloß S 100,-- im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Für Überstunden sollte... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs4GSVG §2 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der unrichtigen Einordnung des Rechtsverhältnisses besteht ein Unterschied zwischen der Abgrenzung zwischen "neuen Selbständigen" und "freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG" einerseits und der Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden nach § 2 Abs 1 Z 2 GSVG (Gesellschaft einer offenen Handelsgesellschaft) und echten Dienstnehmern nach § 4 Abs 2 AVG. Während im Bereich der als besonder... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs4GSVG §2 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der unrichtigen Einordnung des Rechtsverhältnisses besteht ein Unterschied zwischen der Abgrenzung zwischen "neuen Selbständigen" und "freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG" einerseits und der Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden nach § 2 Abs 1 Z 2 GSVG (Gesellschaft einer offenen Handelsgesellschaft) und echten Dienstnehmern nach § 4 Abs 2 AVG. Während im Bereich der als besonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 ASVG und die Rückzahlungspflicht des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß Paragraph 253 b, Absatz 2,... mehr lesen...
Norm: GSVG §2 Abs1 Z4GSVG §116GSVG §273 Abs8GSVG §273 Abs9
Rechtssatz: Bei dem in § 2 Abs 1 Z 4 GSVG genannten Personenkreis kommt es nicht auf die Mitgliedschaft zu einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft an; die sogenannten "Ausübungsersatzzeiten" gemäß § 116 GSVG werden jedoch bei dem neu einbezogenen Personenkreis nicht berücksichtigt (§ 273 Abs 8 und 9 GSVG). Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Norm: GSVG §2 Abs1 Z4GSVG §116GSVG §273 Abs8GSVG §273 Abs9
Rechtssatz: Bei dem in § 2 Abs 1 Z 4 GSVG genannten Personenkreis kommt es nicht auf die Mitgliedschaft zu einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft an; die sogenannten "Ausübungsersatzzeiten" gemäß § 116 GSVG werden jedoch bei dem neu einbezogenen Personenkreis nicht berücksichtigt (§ 273 Abs 8 und 9 GSVG). Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, der Kläger sei als Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung 1869 zu beurteilen, sodaß seine Kündigung zum 9.6.1996 termin- und fristgerecht erfolgt sei, sowie, daß ihm aufgrund der Unterbrechung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung nicht zustehe (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, der Kläger sei als Arbeiter im Sinne der Gewerbeord... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs1 Z4ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs2B-VG Art140 Abs1GSVG §2 Abs1 Z3GSVG §131 Abs1 litdGSVG §131 Abs2
Rechtssatz: Gegen § 2 Abs 1 Z 3 und § 131 Abs 1 lit d und Abs 2 GSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 130/94 Entscheidungstext OGH 14.06.1994 10 ObS 130/94 ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs1 Z4ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs2B-VG Art140 Abs1GSVG §2 Abs1 Z3GSVG §131 Abs1 litdGSVG §131 Abs2
Rechtssatz: Gegen § 2 Abs 1 Z 3 und § 131 Abs 1 lit d und Abs 2 GSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 130/94 Entscheidungstext OGH 14.06.1994 10 ObS 130/94 ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 A... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein angestellter kaufmännischer (nicht bloß handelsrechtlicher) Geschäftsführer einer GmbH verrichtet kaufmännischen Dienst im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Auch wenn er im Betrieb selbst handwerklich mitarbeitet (hier als gelernter Dachdeckermeister), steht jedenfalls - unabhängig vom zeitlichen Ausmaß - die Angestelltentätigkeit im Vordergrund. Ein nach dem ASVG pflichtversicherter Geschäfts... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 A... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein angestellter kaufmännischer (nicht bloß handelsrechtlicher) Geschäftsführer einer GmbH verrichtet kaufmännischen Dienst im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Auch wenn er im Betrieb selbst handwerklich mitarbeitet (hier als gelernter Dachdeckermeister), steht jedenfalls - unabhängig vom zeitlichen Ausmaß - die Angestelltentätigkeit im Vordergrund. Ein nach dem ASVG pflichtversicherter Geschäfts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat ursprünglich eine Maler- und Anstreicherlehre absolviert und mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Seit dem Jahr 1971 begann er mit dem praktischen Erlernen der Dachdeckerei: Er gründete in diesem Jahr eine Dachdeckerfirma, für die er einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt erlernte er das Dachdeckergewerbe. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Dachdecker war er überwiegend als Geschäftsführer seines Unternehmens ka... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.11.1980 gewährte die beklagte Partei dem Kläger gemäß § 253 b ASVG ab 1.6.1980 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Bescheid vom 3.7.1985 verfügte sie die Wiederaufnahme des Verfahrens über seinen Anspruch auf vorzeitige Alterspension, hob den Bescheid vom 4.11.1980 auf und sprach aus, daß sein Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer abgelehnt wird. Diesen Bescheid begründete die b... mehr lesen...
Norm: ASVG §253b Abs1 Z4GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter einer GmbH, denen wegen ihrer Beteiligung (hier von fünfzig Prozent) maßgeblicher Einfluß auf die Führung des Unternehmens zukommt, der ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem ASVG ausschließt, sind - sozialversicherungsrechtlich gesehen - selbständig erwerbstätig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GSVG §2 Abs1GSVG §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte gemäß § 2 Abs 1 GSVG sind Einkünfte als Gesellschafter einer Gesellschaft mbH kein auf Grund der Erwerbstätigkeit als Geschäftsführer dieser Gesellschaft verzogenes Einkommen in Sinne des § 253 b ASVG (hier: Gewinnanteile, die auch ohne Geschäftsführertätigkeit der Versicherten ausbezahlt worden wären). Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 24.8.1982 anerkannte die Beklagte den Anspruch der am 30.3.1925 geborenen Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach § 270 iVm § 253 b ASVG ab 2.6.1982 und setzte das monatliche Ausmaß dieser Leistung für 1982 mit 12.977,60 S fest. Laut Bescheid vom 1.6.1983 betrug die Pension ab 1.1.1983 monatlich 13.691,40 S. Durch eine in ihrer Leistungsabteilung am 17.1.1985 eingelangte Mitteilung des Hauptverbandes der österr... mehr lesen...
Norm: ASVG §253b Abs1 Z4GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter einer GmbH, denen wegen ihrer Beteiligung (hier von fünfzig Prozent) maßgeblicher Einfluß auf die Führung des Unternehmens zukommt, der ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem ASVG ausschließt, sind - sozialversicherungsrechtlich gesehen - selbständig erwerbstätig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...