Norm
ASVG §253b Abs1 Z4Rechtssatz
Zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter einer GmbH, denen wegen ihrer Beteiligung (hier von fünfzig Prozent) maßgeblicher Einfluß auf die Führung des Unternehmens zukommt, der ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem ASVG ausschließt, sind - sozialversicherungsrechtlich gesehen - selbständig erwerbstätig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086047Dokumentnummer
JJR_19880126_OGH0002_010OBS00029_8700000_003