Norm
ASVG §255 Abs1 DaRechtssatz
Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit jedenfalls noch ohne Einschränkung ausüben ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084983Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.03.2016