Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 21.08.2006 um 13.35 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Neuhaus am Klausenbach auf der B 58 den Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich über die Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorgenommen zu haben und es dabei als Grenzkontrollpflichtiger unterlassen zu haben, sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehene Stelle innerhalb des Grenzkont... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber beabsichtigte, an einer Außengrenze von Slowenien nach Österreich den Grenzübertritt (Einreise) an der Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorzunehmen. Er war daher verpflichtet, sich im Zuge des zur Tatzeit vorgenommenen Grenzübertritts der Grenzkontrolle zu stellen. Der Berufungswerber vermeinte nun dieser Pflicht entsprochen zu haben, indem er kurz an der Haltelinie beim Amtsgebäude anhielt. Da er keinen Polizeibeamten erblickte habe, habe er weiterfahren dürfe... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 15.11.2005 um 15.30 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Heiligenkreuz/L., B 319, Höhe StrKm. 75,25, den Grenzübertritt von Österreich nach Ungarn über die Grenzkontrollstelle Heiligenkreuz/L. vorgenommen zu haben, ohne sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehenen Stelle innerhalb des Grenzkontrollbereiches der Grenzkontrollstelle zu stel... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus § 11 iVm. § 1 GrekoG ergibt sich, dass jeder, der einen Grenzübertritt an einer Grenzübergangsstelle vornehmen will, sich der Grenzkontrolle in der in § 11 Abs. 2 Z. 2 GrekoG festgelegten Art und Weise zu stellen hat. Da ein Grenzübertritt gemäß § 1 Abs. 1 GrekoG jede Bewegung eines Menschen über die Bundesgrenze darstellt, ist auch eine Ausreisebewegung, so wie sie hier vorlag, von der Grenzkontrollpflicht erfasst. Gemäß § 1 Abs. 2 GrekoG ist die Grenzkontrolle eine aus An... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 15.5.1997 bei Grenzkontrollstelle Walserberg-Autobahn, Einreiseabfertigung zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr trotz mehrmaliger Aufforderung und Abmahnung den Grenzkontrollbereich nicht verlassen und durch sein aggressives Verhalten (Gestikulieren, Bedrängen und Anrempeln) gegenüber den Beamten in ungerechtfertigter Weise die Grenzkontrolle behindert und andere Amtshandlungen gestört. Er habe dad... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 Grenzkontrollgesetz 1996 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer eine gemäß § 11 Abs 2 Z 3 getroffene Anordnung trotz Abmahnung mißachtet und hiedurch eine Störung der Grenzkontrolle oder eine Verspätung eines nach Fahrplan verkehrenden Verkehrsmittels verschuldet. Nach § 11 Abs 2 Z 3 Grenzkontrollgesetz ist jemand, der einen der Grenzkontrollpflicht unterliegenden Grenzübertritt vornehmen will oder vorgenommen hat, innerhalb des Grenzkontrollbereiches verp... mehr lesen...