Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse XXXX , mit Ladung vom XXXX für eine Verhandlung am XXXX als Zeugin geladen. Sie kam ladungsgemäß um 08:30 Uhr zu Gericht und wurde um 11:30 Uhr wieder entlassen. Im Verfahren römisch XXXX des Landesgerichts römisch XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse römisch XXXX , mit Ladung vom römisch XXXX für eine Verhandlung am römisch XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde in der Verhandlung zur Zl. XXXX , vor dem Landesgericht Salzburg am 20.11.2017 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 10:28 Uhr als Zeuge einvernommen. Hierfür beantragte der Beschwerdeführer folgende Gebühren: Flugkosten (Frankfurt DE – Salzburg, hin-und retour) 258,24 € Zugkosten (Anreise zum Flughafen) 39,80 € Hotelkosten (1 Übernachtung) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde in der Verhandlung zur Zl. 5 C 192/20y vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau am 12.11.2020 als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 12.11.2020 machte der Beschwerdeführer als „Aufwandsentschädigung für Mühewaltung“ einen Zeitaufwand von 8 bis 12 Uhr, inkl. Fahrzeit, von € 75, pro Stunde und eine Kfz-Pauschale geltend. Der Beschwerdeführer beantragte daher folgende Gebühren: „4 Std. à 75, € 300, € KFZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nahm in einer Rechtsache am Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich am 26.08.2020 als Zeuge teil, für seine Anwesenheit von 9.00 bis 9.15 Uhr beantragte er Gebühren in Höhe von EUR 1069,00 (gerundet nach § 20 Abs 3 GebAG), darin enthalten EUR 169,20 Reisekosten, EUR 721,50 Verdiens-/Einkommensentgang (6,5 Stunden zu je EUR 111,--) sowie 20% USt. 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.11.2020 als Zeuge für die Vernehmung in einer Rechtssache vor dem Bezirksgericht Favoriten am 30.11.2020 von 14.00 bis 15.00 Uhr den Ersatz von EUR 136,50 Reisekosten sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 7 Stunden (zu EUR 14,20 pro Stunde) in Höhe von EUR 99,40. 2. Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten:... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In einer vor dem Landesgericht Krems an der Donau als Arbeits- und Sozialgericht geführten Verfahren betreffend die Weitergewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension nahm die in XXXX wohnhafte nunmehrige Beschwerdeführerin als Klägerin am 14.01.2021 an einer Verhandlung/Vernehmung am Sitz des Gerichtes in Krems teil. 2. Am selben Tag beantragte sie im Servicecenter des genannten Landesgerichtes bezüglich der erwähnten Verhandlung/Vernehmung sowie hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.01.2018, GZ XXXX , bestimmte der Präsident des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) die Gebühren des Zeugen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) p. A. XXXX GmbH, XXXX , Deutschland, für die Teilnahme an der Verhandlung am 12.10.2017 gemäß Gebührenanspruchsgesetz 1975 (GebAG) wie folgt: „1. Reisekosten (§§ 6-12) Bahnfahrt XXXX – XXXX – XXXX EUR 260,80 2 x S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem gegenständlichen Gebührenverfahren liegt das Grundverfahren, 36 Cgs 260/17k, des Landesgerichtes XXXX als Arbeits- und Sozialgericht zugrunde, in welchem der Beschwerdeführer XXXX(in Folge auch: BF) als Kläger auftrat und sich Untersuchungen durch die im Grundverfahren beigezogenen Sachverständigen zu unterziehen hatte. 2. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 03.10.2019 wurden die Gebühren des BF für die Fahrten zu den Sachverstä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht (in Folge auch: BG) Dornbirn geführten Verlassenschaftsverfahren zu XXXX wurde XXXX als Zeuge zur Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geladen. Er ist dieser Ladung ordnungsgemäß nachgekommen und hat er fristgerecht den Ersatz seiner Zeugengebühren geltend. 2. Zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs wurde den im Verlassenschaftsverfahren (in Folge auch: Grundverfahren) beteiligten Parteien - drunter der nunmehrige ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) als Zeuge einvernommen wurde. 2. In der Folge beantragte der Zeuge seine in diesem Zusammenhang angefallenen Gebührenansprüche und machte dabei Reisekosten nach §§ 6 bis 9 GebAG iHv € 24,20 sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 18 Abs. 1... mehr lesen...