Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Dem gegenständlichen Gebührenverfahren liegt das Grundverfahren, 36 Cgs 260/17k, des Landesgerichtes XXXX als Arbeits- und Sozialgericht zugrunde, in welchem der Beschwerdeführer XXXX(in Folge auch: BF) als Kläger auftrat und sich Untersuchungen durch die im Grundverfahren beigezogenen Sachverständigen zu unterziehen hatte. 2. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 03.10.2019 wurden die Gebühren des BF für die Fahrten zu den Sachverstä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht (in Folge auch: BG) Dornbirn geführten Verlassenschaftsverfahren zu XXXX wurde XXXX als Zeuge zur Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung geladen. Er ist dieser Ladung ordnungsgemäß nachgekommen und hat er fristgerecht den Ersatz seiner Zeugengebühren geltend. 2. Zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs wurde den im Verlassenschaftsverfahren (in Folge auch: Grundverfahren) beteiligten Parteien - drunter der nunmehrige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Strafrechtssache des Bezirksgerichtes XXXX war der Beschwerdeführer als Zeuge am 17.10.2018 geladen. Er hat seiner Vorladung ordnungsgemäß Folge geleistet und den Anspruch auf Gebühren (Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis) dem Grunde nach beantragt. Hinsichtlich der Entschädigung für Zeitversäumnis hat er diese mittels Bescheinigung seines Arbeitgebers detailliert nachgewiesen (ON 1). Mit Bescheid des Bezirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Zl. W261 2191170-1 geführten Beschwerdeverfahren wurde der in einer Asylunterkunft in 5020 SALZBURG ansässige Beschwerdeführer (BF) über die im
Spruch: angeführte Vertreterin zu einer für 11.10.2018 in 1020 WIEN anberaumten Verhandlung für 14:00 Uhr als beteiligte Partei geladen. 2. Am 11.10.2018, 14:00 Uhr erschien der BF und nahm an der bis 15:10 Uhr dauernden Verhandlung in WIEN teil. 3. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit der Ladung vom 05.02.2018 wurde XXXX (im Folgenden: der Zeuge) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX für den 11.04.2018 ab 9.10 Uhr als Zeuge geladen. Er leistete der Ladung Folge, wurde am angegebenen Tag vernommen und um 9.55 Uhr entlassen. Am 11.04.2018 machte er Reisekosten von EUR 13 geltend. Mit der Eingabe vom 13.04.2018 begehrte er unter Vorlage der Bestätigung seines Steuerberaters vom 12.04.2018, wonach sich in den Jahren 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Zl. XXXX geführten Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerdeführer an seiner Wohnadresse in 5020 Salzburg zu einer für 19.09.2018 in 1020 Wien anberaumten Verhandlung für 9:00 Uhr als Beteiligter geladen. 2. In der Folge wurde der Beschwerdeführer infolge des krankheitsbedingten NIchterscheinens des Dolmetschers nicht vernommen und um 9:20 Uhr vom Gericht wieder entlassen. 3. Mit einem am 03.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Ladung vom 17.11.2016, Zl. 38 C 99/16h-18, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Arzt, im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren, in dem ein anderer Arzt als Sachverständiger bestellt wurde, für den 16.02.2017, 15:20 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" aus Linz zur mündlichen Verhandlung vor das Landesgericht St. Pölten geladen, wobei als voraussichtliches Ende 18:00 Uhr angegeben war. Aus dem Verhandlungspr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichem Verfahren zu 8 Cg 47/15k fand am 25.05.2016 beim Landesgericht Innsbruck (im Folgenden: LG) eine Verhandlung statt, bei welcher XXXX (im Folgenden: Zeuge) als Zeuge einvernommen wurde. 2. In der Folge beantragte der Zeuge seine in diesem Zusammenhang angefallenen Gebührenansprüche und machte dabei Reisekosten nach §§ 6 bis 9 GebAG iHv € 24,20 sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 18 Abs. 1... mehr lesen...