Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

41 Dokumente

Entscheidungen 31-41 von 41

RS Vwgh 1994/2/25 93/17/0001

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §6 Abs1;GebAG 1975 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 734-736;
Rechtssatz: Andere als die im § 9 Abs 1 GebAG genannten Umstände, insbesondere berufliche Anliegen (etwa Ordination) rechtfertigen nicht den Kostenersatz von anderen als Massenbeförderungsmitteln; auch nicht bloße Zeite... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/17 92/17/0184

Der Beschwerdeführer wurde in einem vor dem Bezirksgericht Favoriten anhängigen Zivilprozeß als Zeuge vernommen und stellte hierauf mit Schriftsatz vom 16. Dezember 1991 folgenden Antrag auf Bestimmung seiner Zeugengebühr: "In umseits rubrizierter Beschwerdesache wurde ich am 10.12.1991 um 15 Uhr vor dem BG Favoriten als Zeuge vernommen. Die Tagsatzung selbst dauerte von 15 Uhr bis 15 Uhr 45; der für den Entschädigungsanspruch maßgebliche Zeitraum gem § 17 GebührenanspruchsG beginnt d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1993

RS Vwgh 1993/12/17 92/17/0184

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0225 2 Stammrechtssatz Unter dem "tatsächlich entgangenen Einkommen" ist im Sinne des § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG 1975 (Stammfassung) ebenso wie im Sinne des § 18 Abs 1 Z 2 lit b dieses Gesetzes idF BGBl 1989/343 nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnete... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/18 89/17/0225

Der Beschwerdeführer wurde in einem vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängigen Zivilprozeß als Zeuge vernommen und beantragte hierauf unter Vorlage einer Bescheinigung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten die Bestimmung seiner Zeugengebühr mit S 2.500,--. Die Regien einer Anwaltskanzlei lägen (von Kanzlei zu Kanzlei natürlich verschieden) über S 1.000,--. Berücksichtige man den Weg zu Gericht und den Rückweg, so sei auf alle Fälle eine Zeitversäumnis von zwei Stunden eingetreten. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1992

RS Vwgh 1992/12/18 89/17/0225

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Unter dem "tatsächlich entgangenen Einkommen" ist im Sinne des § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG 1975 (Stammfassung) ebenso wie im Sinne des § 18 Abs 1 Z 2 lit b dieses Gesetzes idF BGBl 1989/343 nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes Einkommen zu verstehen. Vielmehr kann von einem tatsächlichen Eink... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/30 91/17/0105

Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer wurde in einem vom Landesgericht für Strafsachen Wien durchgeführten Strafverfahren am 19. Oktober 1989 als Zeuge einvernommen und beantragte hierauf fristgerecht die Bestimmung der Zeugengebühren mit S 3.973,65 bzw. S 3.234,03 als Entschädigung für den mit der erlittenen Zeitversäumnis (Dauer der Zeugeneinverna... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.1991

RS Vwgh 1991/10/30 91/17/0105

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb idF 1989/343;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Für Ansprüche nach § 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG bleibt die ganze bisherige Rechtsprechung des VwGH zu § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991170105.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1991

RS Vwgh 1989/2/10 86/17/0057

Index: Zivilrecht27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litaGebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1743/80 E 20. Oktober 1980 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem "tatsächlich entgangenen Einkommen" des selbständig erwerbstätigen Zeugen iSd § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG kann nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes verstanden werden, sondern nur ein konkreter Vermögensschad... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.02.1989

RS Vwgh 1989/2/10 86/17/0057

Index: Zivilrecht27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §17GebAG 1975 §18 Abs2GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Ausführungen zum Problem Zeitversäumnis - Verwendung eines Massenverkehrsmittels. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986170057.X03 Im RIS seit 24.02.2022 Zuletzt aktualisiert am 24.02.2022 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.02.1989

RS Vwgh 1989/2/10 86/17/0057

Index: Zivilrecht27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0165 E 14. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Von einem tatsächlichen Einkommensentgang kann beim selbständig Erwerbstätigen nur gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefallen wären, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.02.1989

RS Vwgh 1987/3/27 86/17/0257

Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 lita;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1743/80 E 20. Oktober 1980 RS 1 Stammrechtssatz Unter dem "tatsächlich entgangenen Einkommen" des selbständig erwerbstätigen Zeugen iSd § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG kann nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes verstanden werden, sondern nur ein konkreter Vermögensschaden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.1987

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