RS Vwgh 1989/2/10 86/17/0057

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Veröffentlicht am 10.02.1989
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Zivilrecht
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 lita
GebAG 1975 §3 Abs1 Z2 litb

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1743/80 E 20. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem "tatsächlich entgangenen Einkommen" des selbständig erwerbstätigen Zeugen iSd § 3 Abs 1 Z 2 lit b GebAG kann nicht ein fiktiv nach Durchschnittssätzen errechnetes verstanden werden, sondern nur ein konkreter Vermögensschaden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170057.X01

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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