Mit Schreiben vom 1. Oktober 1990 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) die Bewilligung zur Vornahme von Schlägerungen auf im einzelnen bezeichneten Abteilungen seines Forstbetriebes. Die BH holte ein forstfachliches Gutachten ein, demzufolge die geplanten Kahlhiebe auf den Abteilungen 6, 65, 91 und 94 an nicht gesicherte Kahlflächen bzw. Großkahlhiebe aus den Winterschlägerungen 1984/85, 1986/87 und 1987/88 anschlössen, sodaß Gesamtkahlfläch... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12;ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs3;ForstG 1975 §88 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederbewaldungspflicht dient der nachhaltigen Sicherung der Wirkungen des Waldes (§ 12 ForstG 1975); es geht daher nicht bloß darum, Kahlflächen mit beliebigem, wenn nur standortstauglichen forstlichen Bewuchs zu versehen. Es ändert daher der Umstand, daß sich auf der Kahlfläche forstliche... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13 Abs1;ForstG 1975 §13 Abs3;ForstG 1975 §86 Abs1 litb;ForstG 1975 §88 Abs1;ForstG 1975 §88 Abs4;
Rechtssatz: Kann bei der Nutzungsart "Kahlhieb" nur dann mit einem dem standortgerechten Altbestand entsprechenden Folgebestand durch Naturverjüngung gerechnet werden, wenn Vorbereitungsmaßnahmen und Begleitmaßnahmen gesetzt werden, so ist, wenn diese Maßnahmen aus welchen Gr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe im Herbst 1989 bis März 1989 größere Mengen Holz in seiner Waldparzelle KG Sch. geschlägert, ohne die zur Fällung bewilligten Bestände nach ihrer forstlichen Zulässigkeit auszeigen zu lassen. Er habe hiedurch § 88 Abs. 4 FG verletzt. Es werde von der Verhängung einer Strafe abgesehen und gemäß § 21 VStG eine Ermahnung erteilt. Begründend wurde dargelegt, Erhebungen h... mehr lesen...
Index: L68507 Forst Wald Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §86;ForstG 1975 §88 Abs4;VwRallg;WaldO Tir §38;
Rechtssatz: Die Nebenbestimmung einer "Auszeigeverpflichtung" nach § 88 Abs 4 ForstG 1975, die einer räumlich auf den gesamten Waldbestand eines Waldeigentümers bezogenen, eine bestimmte (maximale) Holzmenge umfassende Fällungsbewilligung beigegeben wird, betrifft sämtlich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §88 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 88 Abs 4 ForstG 1975 enthält kein konkretes, sich aus der Vorschrift selbst ergebendes und unmittelbar an den Normunterworfenen gerichtetes Gebot oder Verbot, insbesondere keine Verpflichtung, Fällungen von Beständen oder Stämmen, die nicht in Form der "Auszeige" durch ein Forstorgan bezeichnet worden sind, zu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §87 Abs1;ForstG 1975 §87 Abs2;ForstG 1975 §88 Abs4;ForstG 1975 §91 Abs3;
Rechtssatz: Der Pächter gehört zu den im § 87 Abs 2 ForstG angeführten "sonstigen Verfügungsberechtigten", wobei die Forstbehörden zwar verpflichtet sind, die Antragslegitimation des als Pächter auftretenden ASt zu prüfen (Hinweis E 19.12.1988, 88/10/0153), jedoch ist es nicht erforderlich, den "konkr... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §32 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs3;ForstG 1975 §37 Abs4;ForstG 1975 §88 Abs4;ForstG 1975 §94 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte den Interessengegensatz zwischen Grundeigentümern und Einforstungsberechtigten durch wechselseitige Rücksichtnahme lösen. Eine einseitige Verpflichtung des Grundeigentümers, in Waldweidegebieten die Kulturen vor dem Weidevie... mehr lesen...