I. 1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 4. Februar 2003 wurde über Antrag der Beschwerdeführerin für das von dieser beantragte Vorhaben "Erweiterung des Skigebietes M" die Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000, BGBl Nr 697/1993 in der Fassung BGBl I Nr 89/2000, unter Einhaltung der in Spruchpunkt IV dieses Bescheides detailliert angeführten - mehr als 900 Einzelpunkte umfassenden - Nebenbestimmungen erteilt. Als Vorhabensgegenstand wird in diesem Bescheid "die schitechnisc... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz89/07 Umweltschutz
Norm: Alpenkonvention Prot6 Bodenschutz 2002 Art14 Abs1;ForstG 1975 §21 Abs1;ForstG 1975 §21 Abs2;UVPG 2000 §17;
Rechtssatz: Ein Widerspruch zwischen den beiden Fällen des Art 14 Abs 1 dritter Teilstrich des Protokolls "Bodenschutz", BGBl III Nr 235/2002 - Verbot des Pistenbaus in labilem Geb... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz89/07 Umweltschutz
Norm: Alpenkonvention Prot6 Bodenschutz 2002 Art13;Alpenkonvention Prot6 Bodenschutz 2002 Art14 Abs1;ForstG 1975 §21 Abs1;ForstG 1975 §21 Abs2;UVPG 2000 §17;
Rechtssatz: Der Begriff der "Wälder mit Schutzfunktionen", wie er in Art. 14 Abs. 1 dritter Teilstrich des Protokolls "Bodenschutz", BG... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. November 1991 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Melk die Bannlegung von dem Bund (Österreichische Bundesforste) gehörenden Waldflächen. Der Antrag der österreichischen Bundesforste, die durch die Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten den Begünstigten aufzuerlegen, wurde abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Bescheides erhoben die Österreichischen Bundesforste Berufung. Über Veranlassung der belangten Behörde übermittelte di... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Schutzwaldeigenschaft knüpft an die Gefährdung des Standortes und das sich daraus ergebende Erfordernis besonderer Waldbehandlung an (§ 21 Abs 1 ForstG 1975). Schutzobjekt ist die Erhaltung des Waldes und seiner Funktionen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994100069.X01 Im R... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Graz, bei welcher R und A M im Jahre 1978 um die Einräumung eines Bringungsrechtes im Sinne des Steiermärkischen Güter- und Seilwege-Landesgesetzes-GSLG 1969- Landesgesetzblatt 1970, Nr. 21, zu Gunsten ihrer Liegenschaft EZ. nn KG X angesucht hatten, beantragte, gestützt auf § 2 Abs. 2 GSLG 1969, und auf die §§ 19 Abs. 2 lit. c, 20 Abs. 2 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440 (in der Folge: FG), im Jahre 1980 bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als ... mehr lesen...