RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §21 Abs1;

Rechtssatz

Die Schutzwaldeigenschaft knüpft an die Gefährdung des Standortes und das sich daraus ergebende Erfordernis besonderer Waldbehandlung an (§ 21 Abs 1 ForstG 1975). Schutzobjekt ist die Erhaltung des Waldes und seiner Funktionen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100069.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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