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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §21 Abs1;Rechtssatz
Die Schutzwaldeigenschaft knüpft an die Gefährdung des Standortes und das sich daraus ergebende Erfordernis besonderer Waldbehandlung an (§ 21 Abs 1 ForstG 1975). Schutzobjekt ist die Erhaltung des Waldes und seiner Funktionen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100069.X01Im RIS seit
20.11.2000