Die Österreichischen Bundesforste beantragten am 10. Februar 1995 die Erteilung einer Rodungsbewilligung für näher bezeichnete Waldflächen zum Zweck der Erweiterung eines bestehenden Schotterabbaues. Die zur Rodung beantragten Flächen sind mit Einforstungsrechten im Sinne des § 1 des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes, LGBl. Nr. 74/1986, belastet. Die Beschwerdeführer zählen zu den Einforstungsberechtigten. Die Bezirkshauptmannschaft verständigte die Agrarbezirksbehörde vom Rodungs... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/02 91/10/0211 3 Stammrechtssatz Aus § 20 Abs 1 ForstG 1975 läßt sich weder ein Recht der Forstbehörde entnehmen, bei der Agrarbehörde eine Entscheidung über Bestehen und Ausmaß der an einer zur Rodung beantragten Fläche bestehenden Einforstungsrechte zu beantragen - das ForstG 1975 spricht lediglich davon, daß die F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §20 Abs1;
Rechtssatz: § 20 Abs 1 ForstG 1975 normiert eine Verpflichtung der Forstbehörde, das Rodungsverfahren auszusetzen, lediglich für den Fall, daß bei der Agrarbehörde ein Verfahren ÜBER BESTEHEN UND AUSMASS von Einforstungsrechten oder Gemeindegutnutzungsrechten anhängig ist. Es besteht keine Vorschrift des Inhaltes, daß die Forstb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/29 94/10/0064 7 Stammrechtssatz Hatte sich die Forstbehörde mit der Frage des Bestandes und Umfanges der Einforstungsrechte als Vorfrage im Rahmen ihrer Beurteilung, welches Gewicht dem Interesse an der Walderhaltung (auch) unter dem Gesicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0139 2
VwSlg 13578 A/1992 Stammrechtssatz § 20 Abs 1 ForstG kann nicht als unbedingte, von der Lage des jeweiligen Falles losgelöste Anordnung an die Forstbehörde verstanden werden, das Rodungsverfahren in jedem Fall auszusetzen, wenn die Rodungsfläche mit Einforstungsrech... mehr lesen...
Die Gemeinde G beantragte die Bewilligung der teils unbefristeten, teils befristeten Rodung von Teilflächen (2650 m2 bzw. 1530 m2) der im Eigentum des Bundes (Österreichische Bundesforste) stehenden Parzelle Nr. 646/2 KG G. zum Zwecke der Errichtung eines Hochbehälters für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde und der Herstellung eines Zufahrtsweges sowie einer Zu- und Ablaufleitung. Die Beschwerdeführer erhoben Einwendungen. Sie vertraten insbesondere die Auffassung, durch die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art12 Abs1 Z3;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §19 Abs5 litb;ForstG 1975 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die vorfragenweise Beurteilung einer Beeinträchtigung der Einforstungsrechte durch die Forstbehörde im Rahmen eines Rodungsbewilligungsverfahrens hindert die Einforstungsberec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §20 Abs1;
Rechtssatz: Hatte sich die Forstbehörde mit der Frage des Bestandes und Umfanges der Einforstungsrechte als Vorfrage im Rahmen ihrer Beurteilung, welches Gewicht dem Interesse an der Walderhaltung (auch) unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen subjektiven Rechte der Einforstungsbere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §1;AVG §2;B-VG Art10;B-VG Art11;B-VG Art12;B-VG Art15;B-VG Art83 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die sachliche Zuständigkeit der Behörden ergibt sich nicht unmittelbar aus den Vorschriften der Bundesverfassung über die Verteilung der Staatsfunktionen im Bundesstaat, sondern richtet sich nach... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art12 Abs1 Z3;B-VG Art140 Abs1;ForstG 1975 §19 Abs1;ForstG 1975 §20 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zuständigkeitsvorschriften des § 19 Abs 1 ForstG 1975 und § 20 Abs 1 ForstG 1975 unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Kompetenzvorschriften. ... mehr lesen...
Die Gemeinde G beantragte mit Eingaben vom 30. Oktober 1990 und vom 4. Dezember 1990 beim Amt der Tiroler Landesregierung eine unbefristete Rodungsbewilligung für eine Fläche von 2.650 m2 aus der im Eigentum des Bundes (Österreichische Bundesforste) stehenden Parzelle nn4 der KG G sowie eine befristete Rodungsbewilligung für eine Fläche von 1530 m2 aus derselben Parzelle zum Zwecke der Errichtung eines Hochbehälters für die Gemeindewasserversorgungsanlage sowie zum Bau eines Zufahrtsw... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. November 1989 beantragte die S-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. bei der Bezirkshauptmannschaft die Rodungsbewilligung für eine Fläche von 7.000 m2 aus der im Eigentum des Bundes (Österreichische Bundesforste) stehenden Waldparzelle nn1 der KG G zwecks Erweiterung des Parkplatzes bei der Talstation ihrer Schilifte. Dem Antrag war unter anderem eine Vollmacht angeschlossen, mit der die Österreichischen Bundesforste, vertreten durch die Forstverwaltung Z1, "den vertre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0139 2 Stammrechtssatz § 20 Abs 1 ForstG kann nicht als unbedingte, von der Lage des jeweiligen Falles losgelöste Anordnung an die Forstbehörde verstanden werden, das Rodungsverfahren in jedem Fall auszusetzen, wenn die Rodungsfläche mit Einforstungsrechten belastet ist. D... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/02 91/10/0211 3 Stammrechtssatz Aus § 20 Abs 1 ForstG 1975 läßt sich weder ein Recht der Forstbehörde entnehmen, bei der Agrarbehörde eine Entscheidung über Bestehen und Ausmaß der an einer zur Rodung beantragten Fläche bestehenden Einforstungsrechte zu beantragen - das ForstG 1975 spricht lediglich davon, daß die F... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0212 Rechtssatz: Aus § 20 Abs 1 ForstG 1975 läßt sich weder ein Recht der Forstbehörde entnehmen, bei der Agrarbehörde eine Entscheidung über Bestehen und Ausmaß der an einer zur Rodung beantragten Fläche bestehenden Einforstungsrechte zu beantragen - das ForstG 1975 spricht lediglich davon, daß die Forstbehörde die Agrarbehörde zu verständigen hat - noch dementsprechend eine Verpflichtung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0212 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0139 2 Stammrechtssatz § 20 Abs 1 ForstG kann nicht als unbedingte, von der Lage des jeweiligen Falles losgelöste Anordnung an die Forstbehörde verstanden werden, da... mehr lesen...
Die Österreichischen Bundesforste beantragten am 10. Mai 1988 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) die Erteilung der Rodungsbewilligung für einen Teil der Parzelle nn1 der KG M zum Zwecke der Erweiterung des bestehenden Schotterabbaues der Firma T & U-KG in H. Die zur Rodung beantragte Fläche ist mit Einforstungsrechten im Sinne des § 1 des Salzburger Einforstungsrechtegesetzes, LGBl. Nr. 74/1986, belastet. Zu den Einforstungsberechtigt... mehr lesen...
Index: L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitSalzburg40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;EinforstungsrechteG Slbg 1986 §1;ForstG 1975 §20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0141
Rechtssatz: § 20 Abs 1 ForstG kann nicht als unbedingte, von der Lage des jeweiligen Falles losgelöste Anordnung an die... mehr lesen...