Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §38;Rechtssatz
Die vorfragenweise Beurteilung einer Beeinträchtigung der Einforstungsrechte durch die Forstbehörde im Rahmen eines Rodungsbewilligungsverfahrens hindert die Einforstungsberechtigten nicht daran, die Frage einer Beeinträchtigung ihrer Einforstungsrechte und der damit verbundenen Rechtsfolgen an die hiefür zuständige Behörde heranzutragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100064.X08Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009