Mit Bescheid vom 8. August 2000 stellte die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf gemäß § 5 Abs. 2 Forstgesetz 1975 (ForstG) fest, dass das Grundstück Nr. 1163, KG R., Wald im Sinne des ForstG sei. Der Bescheid wurde gegenüber den damaligen Eigentümern des Grundstückes Nr. 1163 erlassen; ein Rechtsmittel wurde dagegen nicht erhoben. In einer Anzeige vom 24. Juni 2004 führte das Forstaufsichtsorgan Ing. K. der Forstaufsichtsstation J aus, im Winter des Jahres 2003/2004 sei die B... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §1a Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 Abs2 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §5 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs.2 erster Satz ForstG ergibt sich, dass eine Fläche, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Waldeigenschaft aufgewiesen hat, diese Eigenschaft grundsätzlich für die nächsten Jahre be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Juni 2007 wurde festgestellt, dass eine planlich ausgewiesene Teilfläche des Grundstücks Nr. 1274, KG H. im Ausmaß von ca. 1.000 m2 nicht Wald, die restliche Teilfläche dieses Grundstückes im Ausmaß von ca. 3.932 m2 jedoch Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, nach dem Gutachte... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;
Rechtssatz: Die in § 1a Abs. 1 ForstG genannten Mindestausmaße beziehen sich auf die räumlich zusammenhängende Bestockung (vgl. zum Beispiel das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1994, Zl. 93/10/0076). Auf die Frage, ob eine zusammenhängend bestockte Fläche unter bestimmten Gesichtspunkten in einzelne Teilflächen unterteilt werden kann, kommt es nicht an. Dies ände... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 8. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die auf den Waldgrundstücken Nr. 777/1, 778/1 und 785, KG W. errichtete Umzäunung eine unzulässige Sperre darstelle und den Eigentümern (u.a. dem Beschwerdeführer) die Beseitigung der Sperreinrichtung im Bereich der jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke binnen festgesetzter Frist aufgetragen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer verpflichtet, binnen festgesetzter Frist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die Fiktion des § 1a Abs. 4 lit. a ForstG kommt - abgesehen von der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - nur für forstlich nicht genutzte Grundflächen zum Tragen. Eine forstliche Nutzung liegt aber nicht nur im Falle (aktiver) forstlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen (zu denen etwa Fäl... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs2;ForstG 1975 §1a Abs4;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Widmung eines Waldgrundstücks als "Bauland" bewirkt nicht den Verlust der Waldeigenschaft (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur). Vielmehr kommt in der Ausweisung eines Grundstückes im... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist nicht bereits dann erfüllt, wenn eine Waldfläche in eine Gartenanlage integriert wird. Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaus im Sinne des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist vielmehr, dass der Bewuchs der betroffenen Fläche unter Gesichtspunkten der Gartenge... mehr lesen...
Im Zuge einer örtlichen Erhebung der Bezirksforstinspektion Villach wurde festgestellt, dass im Waldbereich der Parzelle 1085/1, KG G., und im Widerspruch zu den Bestimmungen des Forstgesetzes ein "Salettl" errichtet worden sei. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, das "Salettl" zu entfernen, widrigenfalls ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes eingeleitet werden müsste. Der Beschwerdeführer beantragte in der Folge die Erteilung einer Rodungsbewilligung zur... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der in bestimmter Art und Weise, nämlich parkmäßig gestaltete Aufbau des Bewuchses bildet die primäre Tatbestandsvoraussetzung des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG. Erst wenn die bestockte Fläche "infolge des parkmäßigen Aufbaues ihres Bewuchses" überwiegend anderen als Zwecken der Waldwi... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaues ist das Vorliegen eines von Menschenhand unter Zuhilfenahme verschiedener, nicht nur in der Anpflanzung von Forstpflanzen gelegener Gestaltungsmittel angelegten "Landschaftsgartens" (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 19. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage, ob der erforderliche räumliche Zusammenhang einer geschlossenen Waldfläche gegeben ist, ist nicht an Hand der Entfernung zwischen den einzelnen Bäumen, sondern unter forstfachlichen Gesichtspunkten zu lösen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 1994, Zl. 93/10/0076).... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs4 litb;ForstG 1975 §5 Abs1 lita;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist es nicht entscheidend, dass auf einer mit Forstgewächsen bestockten Fläche auch "Parkpflanzen" wachsen, sondern vielmehr, dass der gesamte Aufbau des Bewuchses einer Fläche unter Gesichtspunkten der Gart... mehr lesen...