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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1a Abs1;Rechtssatz
Der Ausnahmetatbestand des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist nicht bereits dann erfüllt, wenn eine Waldfläche in eine Gartenanlage integriert wird. Voraussetzung für die Annahme eines parkmäßigen Aufbaus im Sinne des § 1a Abs. 4 lit. b ForstG ist vielmehr, dass der Bewuchs der betroffenen Fläche unter Gesichtspunkten der Gartengestaltung mit dem Ziel aufgebaut wurde, einen "Landschaftsgarten" anzulegen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X04Im RIS seit
29.10.2007Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017